Förderung für PV
& Batteriespeicher
in Österreich 2026
NEU: zusätzliche Förderung für
intelligentes Energiemanagement
Update zur PV- & Batteriespeicher-Förderung 2027
Neue Förderungen für Photovoltaik und Batteriespeicher geplant
Der letzte Fördercall für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher 2026 endet am 22. Oktober 2026. Für 2027 ist eine Neuausrichtung der Bundesförderung geplant. Künftig sollen insbesondere der Eigenverbrauch von Solarstrom, Batteriespeicher und die Entlastung des Stromnetzes stärker berücksichtigt werden.
Bundesförderung für intelligentes Energiemanagement 2026
Tipp
Mit dem ÖkoFEN Batteriespeicher inklusive GreenBOX® profitieren Sie gleich doppelt: Neben der Förderung für den Batteriespeicher können Sie für das intelligente Energiemanagementsystem zusätzlich die neue Bundesförderung von bis zu 600 € nutzen.
Die GreenBOX® vernetzt Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox intelligent und sorgt für eine optimale Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms.
Zusätzlich bis zu 600 € Förderung für Ihr Energiemanagementsystem
Mit der Bundesförderung für intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) werden private Haushalte bei der intelligenten Vernetzung von Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox unterstützt.
Die Förderung auf einen Blick:
- 50 % der förderfähigen Kosten, max. 600 €
- +100 € Bonus bei Teilnahme am Forschungsprojekt
- Für Neuinstallationen, Erweiterungen und bestehende Anlagen
- Registrierung vor der Umsetzung erforderlich
Voraussetzung: Das Energiemanagementsystem muss mindestens zwei Energieverbraucher oder -erzeuger intelligent steuern können, z. B. PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox.
Wer wird gefördert?
Private Haushalte mit einem üblichen Haushaltsanschluss (Netzebene 7).
Was wird gefördert?
Die Installation eines intelligenten Energiemanagementsystems (EMS), das mindestens zwei Energieverbraucher oder -erzeuger – z. B. Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox – intelligent steuert. Die Förderung gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für bestehende Anlagen oder Erweiterungen.
Mit der GreenBOX® bieten wir Ihnen ein intelligentes Energiemanagementsystem, das die Vernetzung und Steuerung Ihrer Energiekomponenten übernimmt und so die Voraussetzungen für diese Bundesförderung erfüllt.
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % der förderfähigen Bruttokosten
- Maximal 600 € Förderung
- Zusätzlich 100 € Bonus bei Teilnahme am begleitenden Forschungsprojekt
Welche Voraussetzungen gelten?
- Das EMS muss mindestens zwei Verbraucher oder Erzeuger intelligent steuern können. Unsere GreenBOX® vernetzt beispielsweise Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox intelligent miteinander.
- Reine Eigenverbrauchsoptimierung ist nicht förderfähig.
- Pro Person und Standort kann nur ein Förderantrag gestellt werden.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht gefördert werden die Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern oder anderen Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen sowie Maßnahmen, die bereits nach dem EAG gefördert wurden.
Wie läuft die Förderung ab?
- Online registrieren vor Beginn der Umsetzung (spätestens bis 15.04.2027 bzw. solange Fördermittel verfügbar sind).
- Energiemanagementsystem innerhalb von sechs Monaten installieren.
- Nach Abschluss der Arbeiten die Förderung beantragen.
Wichtig:
Für fünf Jahre muss mindestens eine Form der flexiblen Energienutzung bestehen, beispielsweise ein dynamischer Strom- oder Einspeisetarif, ein Vertrag mit einem Flexibilitätsdienstleister oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.
Weitere Förderungen der Bundesländer
Außerdem bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher an.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuinstallation, Erweiterung oder der Austausch einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines bestehenden Wohnhauses.
Förderhöhe
- Einmalzuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten
- maximal 125 € pro kWp installierter Leistung
Voraussetzungen
maximale Gesamtleistung von 20 kWp pro Anlage
Ablauf
Der Förderantrag wird online nach Umsetzung der Maßnahmen gestellt.
Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen.
Förderhöhe
100 € pro kWh Speicherkapazität bis zu 10 kWh. Bei einer Erweiterung wird bis zu 10 kWh gefördert
Voraussetzungen
- Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine mit Hauptwohnsitz bzw. Standort in Tirol sein
- Speicheranlage muss ab 1. Jänner 2026 errichtet und in Betrieb genommen werden
Ablauf
Das Förderansuchen wird online nach der Inbetriebnahme gestellt.
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen und Zahlungsbestätigungen, Installationsdokument der Anlage
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung, Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichersystemen mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh.
Bei einer Erweiterung wird die gesamte Speicherkapazität (bestehender Speicher + Erweiterung) bis maximal 20 kWh berücksichtigt.
Förderhöhe
- 100 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität
- maximal 30 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzungen
Förderfähig sind nur Stromspeicher für die private Nutzung.
Eine Kombination mit der Bundesförderung ist nicht möglich.
Ablauf
Der Förderantrag muss spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden.
Die Förderung gilt bis 31. Dezember 2026 bzw. solange Fördermittel verfügbar sind.
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-/-alternative-energieanlagen/speicheranlagen/
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage.
Förderhöhe
-
3.000 € Pauschale für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher
-
1.000 € Pauschale für die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage
-
Die Förderung ist auf maximal 50 % der Errichtungskosten begrenzt.
Außerdem zu beachten: Bei der Berechnung der Förderhöhe werden auch Landesförderungen berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren gewährt wurden.
Voraussetzungen
- Gefördert werden nur Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2026 errichtet wurden.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.
- Photovoltaikanlagen werden nur in Kombination mit einem Batteriespeicher gefördert.
- Die Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage muss mindestens 5 kWp betragen.
- Es muss ein Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität installiert werden.
Ablauf
Die Förderung kann nur während eines Fördercalls beantragt werden.
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/WT-L46
Intelligente Batteriespeicher für maximale Energieunabhängigkeit
Die Batteriespeicher von ÖkoFEN machen selbst erzeugten Strom rund um die Uhr nutzbar – effizient, vernetzt und perfekt abgestimmt auf Ihre PV‑Anlage. Dank smarter GreenBOX®‑Regelung, hoher Speicherkapazität und nahtloser Integration ins Gesamtsystem steigern Sie den Eigenverbrauch, senken Energiekosten und werden unabhängiger vom Stromnetz. Entdecken Sie, wie moderne Speicher Ihr Zuhause energieintelligent machen.
