Wärmepumpe erneuern und bis zu 8.000 € erhalten
Von bewährter zu moderner, intelligenter Wärme.
Förderung für alle Zukunftsdenker:innen
Für alle, die bereits früh auf Heizen mit einer Wärmepumpe oder Holzheizung gesetzt haben und ihr Heizsystem heute weiter optimieren möchten, gibt es jetzt Fördermöglichkeiten für ausgewählte Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung Ihres bestehenden Heizsystems.
Individuelle Förderung berechnen
Förderbeträge nach Bundesland
beim Umstieg von einer alten erneuerbaren Heizung (Holzheizung, Wärmepumpe) auf eine neue, hocheffiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe
| Bundesland | Förderung |
|---|---|
| Burgenland | 1.000 € |
| Kärnten | 3.000 € |
| Niederösterreich | 0 € |
| Oberösterreich | 0 € |
| Salzburg | 3.000 € |
| Steiermark | 1.500 € |
| Tirol | 5.325 €* |
| Vorarlberg | 1.000 € |
| Wien | 8.000 € |
Landesförderungen der Bundesländer in Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.
- Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
- Voraussetzungen:
Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Bauvollendung vor mind. 5 Jahren
Max. Vorlauftemperatur von 55° C.
Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
- Ablauf:
Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung
Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung.
Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert.
Antragstellung innerhalb von 6 Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung, spätestens jedoch 9 Monate nach Registrierung. - Voraussetzungen: Max. Vorlauftemperatur von 55° C
Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen Kosten. (Anlagen unter 50 kW)
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen werden maximal 21.300 € anerkannt, wodurch sich eine maximale Förderung in der Höhe von 5.325 € ergibt.
+ 750 € beim Einsatz von energieeffizienten Warmwasserbereitungssysteme (Brauchwasserwärmepumpe oder Speicher der Klasse B) https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/effiziente-warmwasserbereitung/
- Ablauf: Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme
- Fördervoraussetzungen: Max. Vorlauftemperatur von 50 °C.
Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.
Die Förderung beträgt für den Tausch von einem alten erneuerbaren Heizsystem auf eine neue Wärmepumpe 1.500 €.
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten.
Ablauf: Die Förderung muss vor der Bestellung beantragt werden. Die Umsetzung muss nach Antragstellung innerhalb von 9 Monaten erfolgen.
Voraussetzungen: Die zu erneuernde Heizung muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Die Basisförderung beträgt: 1.000 €
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt.
- Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
- Fördervoraussetzungen:
Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
Baurechtliche Bewilligung notwendig
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.
Für Luftwärmepumpe gibt es einen Förderbetrag von 1.000 €.
- Ablauf:
Die Antragstellung hat bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage zu erfolgen.
Per Mail „post.a9-energie@bgld.gv.at“ oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
- Voraussetzungen:
Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Max. Vorlauftemperatur von 55° C
Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
- Ablauf:
Der Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: https://www.wien.gv.at/amtswege/errichtung-umstellung-nachruestung-heizanlagen-foerderungsantrag#allgemeine-informationen
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Rechnungsdatum darf max. 6 Monate alt sein. - Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Förderberechtigt sind ausschließlich Personen, die gemäß § 11 WWFSG 1989 zum begünstigten Personenkreis zählen. (Einkommensabhängige Förderung)
Max. Vorlauftemperatur von 55 °C.
Wärmepumpe
Der Umstieg von einer traditionellen Wärmepumpe auf eine moderne Wärmepumpe senkt die Betriebskosten auf ein neues Minimum. Moderne Geräte ermöglichen einen effizienten und leisen Betrieb und helfen dabei , Energieverbrauch, Betriebskosten und damit verbundene CO₂-Emissionen zu reduzieren.
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*Annahme: Für die Förderberechnung werden maximal 21.300 € an Investitionskosten berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.
