Förderung für PV
& Batteriespeicher
in Österreich 2026


NEU: zusätzliche Förderung für
intelligentes Energiemanagement

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Aktuelle Förderungen

Mit der aktuellen Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher und intelligente Energiemanagementsysteme wird die Investition in eine nachhaltige Energieversorgung in Österreich noch attraktiver. Für neu errichtete Photovoltaikanlagen erhalten Sie – je nach Größe der PV-Anlage – bis zu 150 € Förderung pro kWp, für Batteriespeicher bzw. Stromspeicher bis zu 150 € pro kWh Speicherkapazität sowie insgesamt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich wird nun auch die Installation eines intelligenten Energiemanagmentsystems (EMS) gefördert. Private Haushalte erhalten dafür bis zu 600 € der förderfähigen Kosten.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten PV-Förderungen in Österreich, Voraussetzungen sowie aktuelle Fördercalls und Termine für Photovoltaik, Batteriespeicher und intelligentes Energiemanagment.

 

Bundesförderung für Neuerrichtung von PV-Anlagen und Batteriespeicher

Die Bundesförderung unterstützt die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeicher. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe der Anlage und wird pro installiertem Kilowattpeak (kWp) berechnet.

Fördersätze 2026:

  • Kategorie A bis 10 kWp = 150 € / kWp
  • Kategorie B von 10-20 kWp = 140 € / kWp
  • Kategorie C von 20-100 kWp = 130 € / kWp
  • Kategorie D ab 100 kWp = 120 € / kWp

Für den Batteriespeicher erhalten Sie zusätzlich 150 € pro kWh Speicherkapazität. Die Höhe der gesamten Förderung ist auf maximal 40 % der förderfähigen Bruttoinvestkitionskosten begrenzt.

Voraussetzung ist, dass der Speicher gemeinsam mit der PV-Anlage errichtet wird und mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp Photovoltaikleistung aufweist.

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Voraussetzungen für Bundesförderung

Damit Ihre Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in Österreich gefördert werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Die Anlage oder einzelne Komponenten können jedoch bereits vor der Antragstellung bestellt und geliefert werden.
  • Nach der Förderzusage muss die Anlage innerhalb von 6 Monaten in Betrieb genommen werden. Diese Frist kann bei Bedarf zweimal verlängert werden (jeweils um bis zu 9 Monate).
  • Gefördert werden nur Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
  • Batteriespeicher werden nur gemeinsam mit einer PV-Anlage gefördert. Die Speicherkapazität muss mindestens 0,5 kWh pro installiertem kWp PV-Leistung betragen.

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Ablauf der Förderung

Bundesförderung für intelligentes Energiemanagement 2026

Tipp

Mit dem ÖkoFEN Batteriespeicher inklusive GreenBOX® profitieren Sie gleich doppelt: Neben der Förderung für den Batteriespeicher können Sie für das intelligente Energiemanagementsystem zusätzlich die neue Bundesförderung von bis zu 600 € nutzen.

Die GreenBOX® vernetzt Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox intelligent und sorgt für eine optimale Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms.

Zusätzlich bis zu 600 € Förderung für Ihr Energiemanagementsystem

Mit der Bundesförderung für intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) werden private Haushalte bei der intelligenten Vernetzung von Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox unterstützt.

Die Förderung auf einen Blick:

  • 50 % der förderfähigen Kosten, max. 600 €
  • +100 € Bonus bei Teilnahme am Forschungsprojekt
  • Für Neuinstallationen, Erweiterungen und bestehende Anlagen
  • Registrierung vor der Umsetzung erforderlich

Voraussetzung: Das Energiemanagementsystem muss mindestens zwei Energieverbraucher oder -erzeuger intelligent steuern können, z. B. PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox.

 

Wer wird gefördert?
Private Haushalte mit einem üblichen Haushaltsanschluss (Netzebene 7).

 

Was wird gefördert?
Die Installation eines intelligenten Energiemanagementsystems (EMS), das mindestens zwei Energieverbraucher oder -erzeuger – z. B. Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox – intelligent steuert. Die Förderung gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für bestehende Anlagen oder Erweiterungen.

 

Mit der GreenBOX® bieten wir Ihnen ein intelligentes Energiemanagementsystem, das die Vernetzung und Steuerung Ihrer Energiekomponenten übernimmt und so die Voraussetzungen für diese Bundesförderung erfüllt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 % der förderfähigen Bruttokosten
  • Maximal 600 € Förderung
  • Zusätzlich 100 € Bonus bei Teilnahme am begleitenden Forschungsprojekt

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das EMS muss mindestens zwei Verbraucher oder Erzeuger intelligent steuern können. Unsere GreenBOX® vernetzt beispielsweise Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox intelligent miteinander.
  • Reine Eigenverbrauchsoptimierung ist nicht förderfähig.
  • Pro Person und Standort kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Was ist nicht förderfähig?
Nicht gefördert werden die Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern oder anderen Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen sowie Maßnahmen, die bereits nach dem EAG gefördert wurden.

 

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Online registrieren vor Beginn der Umsetzung (spätestens bis 15.04.2027 bzw. solange Fördermittel verfügbar sind).
  2. Energiemanagementsystem innerhalb von sechs Monaten installieren.
  3. Nach Abschluss der Arbeiten die Förderung beantragen.

Wichtig:
Für fünf Jahre muss mindestens eine Form der flexiblen Energienutzung bestehen, beispielsweise ein dynamischer Strom- oder Einspeisetarif, ein Vertrag mit einem Flexibilitätsdienstleister oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

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Weitere Förderungen der Bundesländer

Außerdem bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher an.

PV-Anlagen

Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuinstallation, Erweiterung oder der Austausch einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines bestehenden Wohnhauses.

Förderhöhe

  • Einmalzuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 125 € pro kWp installierter Leistung

Voraussetzungen
maximale Gesamtleistung von 20 kWp pro Anlage

Ablauf
Der Förderantrag wird online nach Umsetzung der Maßnahmen gestellt.

 

Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen

Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen.

Förderhöhe
100 € pro kWh Speicherkapazität bis zu 10 kWh. Bei einer Erweiterung wird bis zu 10 kWh gefördert

Voraussetzungen

  • Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine mit Hauptwohnsitz bzw. Standort in Tirol sein
  • Speicheranlage muss ab 1. Jänner 2026 errichtet und in Betrieb genommen werden

Ablauf
Das Förderansuchen wird online nach der Inbetriebnahme gestellt.

Erforderliche Unterlagen: Rechnungen und Zahlungsbestätigungen, Installationsdokument der Anlage

Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung, Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichersystemen mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh.
Bei einer Erweiterung wird die gesamte Speicherkapazität (bestehender Speicher + Erweiterung) bis maximal 20 kWh berücksichtigt.

Förderhöhe

  • 100 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität
  • maximal 30 % der förderfähigen Kosten

Voraussetzungen

Förderfähig sind nur Stromspeicher für die private Nutzung.
Eine Kombination mit der Bundesförderung ist nicht möglich.

Ablauf

Der Förderantrag muss spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden.
Die Förderung gilt bis 31. Dezember 2026 bzw. solange Fördermittel verfügbar sind.

https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-/-alternative-energieanlagen/speicheranlagen/

Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage.

Förderhöhe

  • 3.000 € Pauschale für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher

  • 1.000 € Pauschale für die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage

  • Die Förderung ist auf maximal 50 % der Errichtungskosten begrenzt.

Außerdem zu beachten: Bei der Berechnung der Förderhöhe werden auch Landesförderungen berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren gewährt wurden.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden nur Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2026 errichtet wurden.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.
  • Photovoltaikanlagen werden nur in Kombination mit einem Batteriespeicher gefördert.
  • Die Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage muss mindestens 5 kWp betragen.
  • Es muss ein Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität installiert werden.

Ablauf

Die Förderung kann nur während eines Fördercalls beantragt werden.

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/WT-L46

Intelligente Batteriespeicher für maximale Energieunabhängigkeit

Die Batteriespeicher von ÖkoFEN machen selbst erzeugten Strom rund um die Uhr nutzbar – effizient, vernetzt und perfekt abgestimmt auf Ihre PV‑Anlage. Dank smarter GreenBOX®‑Regelung, hoher Speicherkapazität und nahtloser Integration ins Gesamtsystem steigern Sie den Eigenverbrauch, senken Energiekosten und werden unabhängiger vom Stromnetz. Entdecken Sie, wie moderne Speicher Ihr Zuhause energieintelligent machen.

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