Förderung für PV
& Batteriespeicher
in Österreich 2026
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Aktuelle Förderungen
Mit der aktuellen Bundesförderung für Photovoltaik und Batteriespeicher in Österreich wird die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern attraktiv unterstützt. Für neu errichtete Photovoltaikanlagen erhalten Sie – je nach Größe der PV-Anlage – bis zu 150 € Förderung pro kWp, für Batteriespeicher bzw. Stromspeicher bis zu 150 € pro kWh Speicherkapazität sowie insgesamt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten PV-Förderungen in Österreich, Voraussetzungen sowie aktuelle Fördercalls und Termine für Photovoltaik und Batteriespeicher.
Bundesförderung für Neuerrichtung von PV-Anlagen und Batteriespeicher
Die Bundesförderung unterstützt die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeicher. Voraussetzung ist, dass der Batteriespeicher gemeinsam mit der PV-Anlage installiert wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe der Anlage und wird pro installiertem Kilowattpeak (kWp) berechnet.
Fördersätze 2026:
- Kategorie A bis 10 kWp = 150 € / kWp
- Kategorie B von 10-20 kWp = 140 € / kWp
- Kategorie C von 20-100 kWp = 130 € / kWp
- Kategorie D ab 100 kWp = 120 € / kWp
Für den Batteriespeicher erhalten Sie zusätzlich 150 € pro kWh Speicherkapazität. Die Höhe der gesamten Förderung ist auf maximal 40 % der förderfähigen Bruttoinvestkitionskosten begrenzt.
Voraussetzung ist, dass der Speicher gemeinsam mit der PV-Anlage errichtet wird und mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp Photovoltaikleistung aufweist.
Voraussetzungen für Bundesförderung
Damit Ihre Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in Österreich gefördert werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Die Anlage oder einzelne Komponenten können jedoch bereits vor der Antragstellung bestellt und geliefert werden.
- Nach der Förderzusage muss die Anlage innerhalb von 6 Monaten in Betrieb genommen werden. Diese Frist kann bei Bedarf zweimal verlängert werden (jeweils um bis zu 9 Monate).
- Gefördert werden nur Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
- Batteriespeicher werden nur gemeinsam mit einer PV-Anlage gefördert. Die Speicherkapazität muss mindestens 0,5 kWh pro installiertem kWp PV-Leistung betragen.
Ablauf der Förderung
Weitere Förderungen der Bundesländer
Außerdem bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher an.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuinstallation, Erweiterung oder der Austausch einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines bestehenden Wohnhauses.
Förderhöhe
- Einmalzuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten
- maximal 125 € pro kWp installierter Leistung
Voraussetzungen
maximale Gesamtleistung von 20 kWp pro Anlage
Ablauf
Der Förderantrag wird online nach Umsetzung der Maßnahmen gestellt.
Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen.
Förderhöhe
100 € pro kWh Speicherkapazität bis zu 10 kWh. Bei einer Erweiterung wird bis zu 10 kWh gefördert
Voraussetzungen
- Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine mit Hauptwohnsitz bzw. Standort in Tirol sein
- Speicheranlage muss ab 1. Jänner 2026 errichtet und in Betrieb genommen werden
Ablauf
Das Förderansuchen wird online nach der Inbetriebnahme gestellt.
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen und Zahlungsbestätigungen, Installationsdokument der Anlage
Was wird gefördert
Die Neuerrichtung eines Batteriespeichers zu einer bestehenden PV-Anlage.
Förderhöhe
150 € pro kWh Nennkapazität und max. 40 % der förderungsfähigen Bruttoinvestitionskosten.
Voraussetzungen
- Die Förderung kann von Privatpersonen, Gemeinden und Vereinen in Anspruch genommen werden.
- Gefördert werden Batteriespeicher mit einer Nennkapazität von bis zu 15 kWh. Erweiterungen bereits bestehender Speicher sind nicht förderfähig.
- Die Größe des Speichers sollte sich ungefähr an der Leistung der bestehenden Photovoltaikanlage orientieren. Als Richtwert gelten etwa 1,5 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp PV-Leistung.
Außerdem zu beachten:
- Die PV-Anlage muss vor dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen worden sein.
- Eine Kombination mit der EAG-Speicherförderung ist nicht möglich.
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt online nach der Umsetzung der Maßnahmen.
Für den Förderantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Rechnungen der installierten Anlage
- ausgefüllter Förderantrag
- Fotos der Anlage
- Prüfprotokolle
- Netznutzungsvertrag der Photovoltaikanlage
Die Förderung kann bis 31. Dezember 2026 beantragt werden – oder solange Fördermittel verfügbar sind. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/554598.htm
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung, Nachrüstung oder Erweiterung von Stromspeichersystemen mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh.
Bei einer Erweiterung wird die gesamte Speicherkapazität (bestehender Speicher + Erweiterung) bis maximal 20 kWh berücksichtigt.
Förderhöhe
- 100 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität
- maximal 30 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzungen
Förderfähig sind nur Stromspeicher für die private Nutzung.
Eine Kombination mit der Bundesförderung ist nicht möglich.
Ablauf
Der Förderantrag muss spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden.
Die Förderung gilt bis 31. Dezember 2026 bzw. solange Fördermittel verfügbar sind.
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-/-alternative-energieanlagen/speicheranlagen/
Was wird gefördert
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage.
Förderhöhe
-
3.000 € Pauschale für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher
-
1.000 € Pauschale für die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden PV-Anlage
-
Die Förderung ist auf maximal 50 % der Errichtungskosten begrenzt.
Außerdem zu beachten: Bei der Berechnung der Förderhöhe werden auch Landesförderungen berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren gewährt wurden.
Voraussetzungen
- Gefördert werden nur Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2026 errichtet wurden.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.
- Photovoltaikanlagen werden nur in Kombination mit einem Batteriespeicher gefördert.
- Die Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage muss mindestens 5 kWp betragen.
- Es muss ein Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität installiert werden.
Ablauf
Die Förderung kann nur während eines Fördercalls beantragt werden. Der nächste Fördercall startet am 15. April 2026.
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/WT-L46
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