Förderungen Wien
Wer, wie was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen ein Niedertemperaturheizsystem im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund (Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
- 2.000 € Bonus beim Ersatz einer Gasheizung
Land Wien:
- 35% als Einmalzuschuss für die Umstellung (Annahme 11.900 €)
Fördervoraussetzungen
Kriterien der Bundesförderung
Zusätzlich
EU-Ecolabel
Kombination mit PV (mind. 1 kWp) oder Solar (mind. 5 m²)
Pufferspeicher (mind. 300 l)
Baubewilligung des Gebäudes muss mehr als 20 Jahre zurückliegen
Achtung "Raus aus Gas"-Bonus
Seit 12. September 2022 ist ein zusätzlicher Bonus zur Bundesförderung in der Höhe von € 2.000 beim Ersatz einer Gasheizung möglich.
Dieser kann die Bundesförderung auf bis zu € 9.500 erhöhen. Insgesamt winken in Wien bis zu 21.400 € Fördergelder.

ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushhalte gibt es bis zu 100% Förderung.
Alles zur "Sauber heizen"-Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in Wien von den gelisteten Unternehmen angeboten: Energieberatung - Kontakte und Anlaufstellen (wien.gv.at)
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Landesförderung online unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:
• Ausgefülltes Antragsformular
• Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
• schriftliche Bestätigung, dass keine Möglichkeit zum Anschluss an Fernwärme besteht
• Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung
• gegebenenfalls Baubewilligungsbescheid
• Angebot bzw. Kostenvoranschlag
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
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Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.