Förderungen Salzburg
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund:
- 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
- 2.000 € Bonus beim Ersatz einer Gasheizung
- Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt.
Land Salzburg:
- bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
im Rahmen der Sanierungsförderung. Die Umstellung wird je nach erfüllten Kriterien mit 15 %, 20 % oder 30 % der förderbaren Sanierungskosten gefördert - Vom Land werden maximale Sanierungskosten von 30.000 € angenommen
*Annahme: Umstellung kostet gesamt 30.000 € und es werden alle Kriterien für die 30 % erfüllt
Fördervoraussetzungen
Kriterien der Bundesförderung
Achtung "Raus aus Gas"-Bonus
Seit 12. September 2022 ist ein zusätzlicher Bonus zur Bundesförderung in der Höhe von 2.000 € beim Ersatz einer Gasheizung möglich.
Dieser kann die Bundesförderung auf bis zu 9.500 € erhöhen. Insgesamt winken in Salzburg bis zu 18.500 € Fördergelder.

ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100% Förderung.
Alles zur "Sauber heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) Wird in Salzburg kostenlos vom Land angeboten https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung / Tel. 0662 8042 3151
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und
kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die
Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
(oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
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Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.