Förderungen für Wärmepumpen in Deutschland

Mit GreenFOX Wärmepumpe
bis zu 40 % Investitionszuschuss sichern


Bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem spielen natürlich die Fragen rund um die Kosten sowie potentielle Fördermöglichkeiten eine zentrale Rolle.

Beim Einbau klimafreundlicher Heizsysteme können Sie bei Bestandsgebäuden attraktive Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, oder beim Neubau von KfW-Krediten profitieren. Für besonders umweltfreundliche und effiziente Wärmepumpen, die das natürliche Kältemittel Propan verwenden, gibt es dementsprechend höhere Zuschüsse.
Mit der GreenFOX Wärmepumpe haben Sie die Chance, sich die maximale Förderung von 40% der Investitionskosten zu sichern. 

Förderungen für die Sanierung


Sie überlegen, die fossile Heizungsanlage (Gas, Öl, Kohle, Strom) in einem Bestandsgebäude zu sanieren, und auf eine Wärmepumpe umzusteigen? 

Die GreenFOX Wärmepumpe ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter den förderfähigen Wärmepumpen gelistet und wird mit bis zu 40 % gefördert.

 

Übersicht BAFA Fördermöglichkeiten

Förderbare Kosten


Neben den Anschaffungskosten für Wärmepumpe und Pufferspeicher sind auch folgende anfallende Zusatzkosten förderfähig:

  • Installation und Inbetriebnahme
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Wärmeverteilung und -übergabe im Gebäude (in der Sanierung z.B. die Installation von Fußbodenheizungen anstelle von Heizkörpern)
  • Warmwasserbereitung
  • Demontage der Altanlage (beim Ölkesseltausch auch die Entsorgung des alten Öltanks)
  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- und Technikraums (falls für die Maßnahme erforderlich; ausgenommen ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten)
  • Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung



Die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten beträgt 60.000 € pro Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude) liegt der Betrag bei 1.000 € pro m² Nettogrundfläche. Dabei ist die Fördersumme aber auf max. 15 Mio. Euro beschränkt.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € (brutto).

Im Merkblatt der BAFA finden Sie nochmals eine detaillierte Aufstellung aller förderfähigen Kosten:

Merkblatt downloaden  

Wie bekomme ich die BAFA-Förderung?

Antrag stellen
Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Die Antragsstellung erfolgt online über die Seite
www.bafa.de >> Energie >> Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum Förderantrag  


Wenn Sie den Förderantrag gestellt haben, erhalten Sie umgehend eine E-Mail als Eingangsbestätigung von der BAFA. Direkt nach der Eingangsbestätigung können Sie Ihren Heizungsbauer beauftragen und mit der Umsetzung beginnen.
Dafür haben Sie 24 Monate Zeit (= Bewilligungszeitraum).


Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind mit dem Verwendungsnachweis die Abschlussrechnung des Heizungsbauers, Fachunternehmererklärung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einzureichen.

Noch einfacher geht's mit dem Förderservice

Speziell geschulte Förderprofis der Sunshine Energieberatung übernehmen die komplette Antragstellung,
vom Prüfen der Fördervoraussetzungen bis zum Einreichen der fertigen Förderanträge für BAFA und KfW.

Beratung anfordern  


Förderungen für den Neubau



Die Wärmepumpe wird im Rahmen der KfW Kredite mitgefördert. Voraussetzung ist das Erreichen der Effizienzhaus Stufe 40.

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung (ohne Tilgungszuschüsse).

Bei einem nachhaltigen Gebäude, das mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet wurde, beträgt die Kredithöhe max. 150.000 € pro Wohneinheit,
Bei einem nachhaltigen Gebäude, das kein Qualitätssiegel hat, beträgt die Kredithöhe max. 100.000 € pro Wohneinheit.

In 3 Schritten zum KfW-Kredit

Energieeffizienz-Experte beauftragen
Für die Beantragung ist vorab ein/e Energieeffizienz-Expert:in einzubinden, der/die sicherstellt, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Diese Baubegleitung wird mit 50 % der Kosten bezuschusst.

Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
Der/Die Energieeffizienz-Expert:in stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus, die Sie für das Stellen des Kreditantrags benötigen.

Finanzierungspartner aufsuchen und Kredit abschließen
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzierungspartner, üblicherweise Ihrer Hausbank, auf. Über diese läuft die gesamte Abwicklung und die Beantragung des Kredits.

 

Details erfahren Sie unter www.kfw.de