ÖkoFEN

FÖRDER­RECHNER für Heizungs­tauscher

Mit diesem Rechner können Sie schnell und einfach die voraussichtliche BEG Förderung für den Heizungstausch ermitteln.

WICHTIG: Ab Q1/2027 gilt beim Austausch bestehender Heizungen aus erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpe, Pelletkessel, Stückholzkessel): Beim Tausch von EE-Heizungen, die vor 01.01.2008 installiert wurden, sind 25% der Gesamtkosten förderfähig. Bei jenen, die nach 01.01.2008 installiert wurden, oder wenn Wärmenetzanschluss besteht, gibt es ab Q1/2027 keine Förderung mehr. D.h. am besten noch in 2026 den Förderantrag stellen!

Heizsystem, auf welches umgestiegen wird

Bitte tragen Sie hier die Anzahl der selbstgenutzten Wohneinheiten (WE) ein, hier 3 Beispiele:

  • Ein EFH mit Einliegerwohnung umfasst 2 WE, davon ist 1 WE selbstgenutzt, die andere WE ist fremdgenutzt. Dabei ist es egal ob diese vermietet ist oder von einem Familienmitglied bewohnt ist. Die Grundförderung i.H.v. 30% wird auf beide WE gewährt, jedoch die Zusatzboni können nur auf die selbstgenutzte WE gewährt werden.
  • Ein MFH mit 6 WE umfasst 5 selbstgenutzte Eigentumswohnungen und 1 vermietete WE, dann umfasst diese Förderberechnung 6 WE, davon 5 selbstgenutzte WE. Es wird für das gesamte Objekt der Basisantrag für die Grundförderung i.H.v. 30% gestellt und jeder Eigentümer stellt Zusatzanträge über seine individuellen Zusatzboni.
  • Ein Objekt, das komplett vermietet oder fremdgenutzt ist (Meldebescheinigung/Grundbucheintrag), ist mit 0 selbstgenutzten WE anzugeben.
Bitte tragen Sie hier jene Kosten ein, mit denen Sie für Ihr geplantes Heizungsprojekt insgesamt rechnen. Wenn Sie noch kein Angebot eines Heizungsfachbetriebes vorliegen haben, gibt Ihnen dies eine erste Orientierung:
  • Bei einem Einfamilienhaus liegen die Kosten für den Einbau einer Pelletheizung (beim Umstieg von Öl/Gas) – je nach tatsächlichen Anforderungen – zwischen 25.000 und 40.000 Euro.
  • Bei Mehrfamilien- bzw. größeren Projekten können Sie mit Kosten ab 40.000 Euro rechnen.
Die maximale Investitionssumme, welche für die Förderberechnung herangezogen wird, liegt bei 28.000 Euro.
Klimabonus anwendbar?
Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen bis Ende 2026 zusätzlich 16 % Bonus. Zum 01.02 und 01.08. eines jeden Jahres reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus um jeweils 4 %.

Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Einkommen?

Selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzliche 30 % Einkommensbonus.
Besonders emissionsarme Pelletkessel mit < 2,5 mg/m³ Staub (wie bei ÖkoFEN ZeroFlame®) erhalten pauschal 2.500 € Zuschuss on top; für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (wie bei der ÖkoFEN GreenFOX Wärmepumpe) oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es 5 % extra Zuschuss.

*Selbstgenutzte Wohneinheiten sind mit Meldebescheinigung und Grundbucheintrag bei der KfW zu belegen. Es kann nur der Hauptwohnsitz des Antragsstellers als selbstgenutzte Wohneinheit angegeben werden. Wird eine Wohneinheit von Familienmitgliedern bewohnt, gilt diese als fremdgenutzt. Beispiele finden Sie im Info-Kasten, bei Fragen hilft die KfW-Hotline: 0800 539 9013.