Heizungsförderung 2026 –
Zuschüsse für Wärmepumpe & Pelletheizung

Zukunftssicher und staatlich gefördert.

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Instabile Weltmärkte und Rohstoffkriege beherrschen die Nachrichten unserer Zeit. Wenn Sie aktuell noch mit Öl und Gas heizen, werden die Kosten im Jahr 2026 immer unkalkulierbarer. Ein wesentlicher Kostentreiber ist der bereits beschlossene EU-Emissionshandel (ETS2), der die Preise für Öl und Gas durch CO2-Abgaben auch 2026 systematisch nach oben treiben wird.

 

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die staatliche Heizungsförderung 2026 ermöglicht beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Pelletheizung oder Wärmepumpe attraktive Zuschüsse. Haushalte können für hocheffiziente Pelletheizungen und Wärmepumpen 2026 mit einer Förderung von bis zu 23.500 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich aus der Grundförderung  mit 21.000 € und verschiedenen Bonus-Zahlungen (wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus 2.500 €) zusammen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien wirtschaftlich rentabel zu gestalten.

 

  • Immunität gegen den CO2-Preis: Mit der GreenFOX® Wärmepumpe oder einer ÖkoFEN Pelletheizung heizen Sie zu 100 % CO2-neutral. Damit sind Sie von den kommenden staatlichen Abgaben komplett befreit.

  • Wärmegarantie durch Heimvorteil: Pellets werden regional produziert. Das bedeutet für Sie: Kurze Transportwege, sichere Verfügbarkeit und keine Abhängigkeit von fernen Gas-Pipelines oder instabilen Krisenregionen.

  • Eigenstrom als Zusatzsicherheit: In Kombination mit Photovoltaik und unserem Smart Hybrid System nutzen Sie Ihre eigene Energie. Sie werden zum Selbstversorger und machen sich unabhängig vor schwankenden Strom- und Rohstoffpreisen.

 

 

  • Immunität gegen den CO2-Preis: Mit der GreenFOX® Wärmepumpe oder einer ÖkoFEN Pelletheizung heizen Sie zu 100 % CO2-neutral. Damit sind Sie von den kommenden staatlichen Abgaben komplett befreit.

  • Wärmegarantie durch Heimvorteil: Pellets werden regional produziert. Das bedeutet für Sie: Kurze Transportwege, sichere Verfügbarkeit und keine Abhängigkeit von fernen Gas-Pipelines oder instabilen Krisenregionen.

  • Eigenstrom als Zusatzsicherheit: In Kombination mit Photovoltaik und unserem Smart Hybrid System nutzen Sie Ihre eigene Energie. Sie werden zum Selbstversorger und machen sich unabhängig vor schwankenden Strom- und Rohstoffpreisen.

 

 

Maximale Förderquote, schnell ermittelt


Mit dem ÖkoFEN Förderrechner ermitteln Sie Ihre staatlichen Zuschüsse unkompliziert und auf fundierter Datengrundlage.

Transparenz statt komplexer Richtlinien: Durch die Angabe weniger Eckdaten erhalten Sie eine klare Auswertung Ihrer individueller Förderung. So sichern Sie sich die notwendige Planungssicherheit für Ihren Heizungstausch und schöpfen alle verfügbaren Mittel für Ihr Projekt voll aus.

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Wer heute seine Heizung tauscht, sucht keine Experimente, sondern eine Lösung, die über Jahrzehnte funktioniert. Unsere Systeme basieren auf jahrzehntelanger Entwicklungsarbeit und sind konsequent darauf ausgerichtet, die strengen gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern ökologisch und ökonomisch Maßstäbe zu setzen. Damit sichern Sie sich nicht nur behagliche Wärme, sondern auch den Zugang zu den maximalen staatlichen Fördertöpfen.

 

Wählen Sie Ihre Lösung für maximale Unabhängigkeit:

 

Heizen mit Pellets im Heizungsgesetz GEG verankert

Das seit 2024 in Kraft tretende Gesetz schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Pellets gelten neben weiteren Alternativen wie der Wärmepumpe als wichtige Erfüllungsoption, um diesen Wert zu erreichen. Das macht deutlich, dass moderne Holzenergie und Pelletheizungen im Speziellen weiterhin wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. 

Mehr zum neuen GEG

 

FAQs: häufige Fragen und klare Antworten

Förderstelle ist die KfW. Dort wird der Förderantrag gestellt, geprüft und bewilligt. Dazu ist eine Registrierung beim Kundenportal der KfW notwendig:  Meine KfW Portal

Bevor Sie den Zuschuss jedoch beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

 

 

Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer eines selbst­genutzten oder vermieteten Ein­familien­hauses stellen ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ selbst. Ein gemein­schaftlicher Antrag oder eine Be­voll­mächtigung von Dritten ist nicht zu­lässig.

Bei Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften mit einer Maßnahme am  Gemeinschaftseigentum stellt eine bevollmächtigte Person  den Antrag für die Grund­förderung sowie gegebenen­falls für den Effizienz­bonus und den Emissions­minderungs­zuschlag.

Bei Mehr­familien­häusern muss der Antrag durch eine Eigen­tümerin oder einen Eigen­tümer selbst gestellt werden. Ein gemein­schaft­licher Antrag oder eine Bevoll­mächtigung von Dritten ist nicht zulässig. Bei Mehr­familien­häusern mit mehreren Eigen­tümerinnen und Eigen­tümern bestätigt die Antrag­stellerin beziehungsweise der Antrag­steller bei Antrag­stellung deren Ein­verständnis zur Förderung.

Der Klima­geschwindig­keits- sowie gegebenen­falls der Ein­kommens­bonus kann nur von der Eigen­tümerin oder dem Eigen­tümer der selbst­genutzten Wohn­einheit in einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft beziehungs­weise in einem Mehr­familien­haus durch einen Zusatz­antrag be­antragt werden.

Der Zusatz­antrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basis­antrages und vor der Nach­weis­einreichung für den Basis­antrag ge­stellt werden.

Wichtig: Der Klima­geschwindig­keits­bonus und der Ein­kommens­bonus können pro Wohn­einheit nur einmal be­antragt werden.

Neben den Anschaffungskosten des Wärmeerzeugers (z. B. Pelletkessel oder Wärmepumpe) sind unter anderem  auch förderfähig:

  • Demontage der Altanlage (z. B. Entsorgung des alten Öltanks)
  • Brennstofflagerung (Pelletlager)
  • Abgassystem und Schornstein
  • Wärmespeicher (z. B. Pufferspeicher)
  • Warmwasserbereitung/Brauchwasser-Wärmepumpe
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- und Technikraums (nur falls für die Maßnahme erforderlich; ausgenommen sind Oberflächen in Innenräumen, d. h. Decken-, Wand- und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten)

Die Experten der KfW erreichen Sie unter der kostenfreien Servicenummer:
0800 539 9013 (
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr)

oder per E-Mail: infocenter@kfw.de

Die „Bestätigung zum Antrag“, kurz BzA, bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahme nach den geltenden technischen Richtlinien der Förderung durchgeführt wird. Sie ist der Hausbank bei der Antragstellung eines Kredits für den Kesseltausch vorzulegen.

Die BzA erhalten Sie entweder über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten oder von Ihrem Fachunternehmen.

Als Fachunternehmer können Sie die BzA ohne Anmeldedaten online über diesen Link erstellen: https://experten.kfw.de/bza-ebs-v-6.0/login/login.xhtml