Neuerung im Gesetz: alle klimafreundlichen Energieträger werden genutzt
Die Verabschiedung des kontrovers diskutierten Gebäudeenergiegesetzes schafft nun endlich Klarheit und Sicherheit. Das ab 2024 in Kraft tretende Gesetz schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Pellets gelten neben weiteren Alternativen wie der Wärmepumpe als wichtige Erfüllungsoption, um diesen Wert zu erreichen. Das macht deutlich, dass moderne Holzenergie und Pelletheizungen im Speziellen weiterhin wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. Heizen mit Pellets ist also auch im von Minister Habeck verabschiedeten Heizungsgesetz weiterhin DIE Alternative - sowohl im Neubau als auch in Bestandsbauten.
Wichtige Punkte der Gesetzesänderung

Wärmesystem für die Zukunft
Ein nachhaltiges Wärmesystem ist ein wesentlicher Beitrag für unseren Klimaschutz und unsere Zukunft. Die Gesetzesänderungen verdeutlichen einmal mehr: Der Vormarsch von Erneuerbaren Energien und das Aus fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Gas sind mehr als eingeläutet.
Viele Menschen stellen sich die Frage "Auf welche Heizung soll ich in Zukunft setzen?"
Klimafit mit ÖkoFEN
Für ÖkoFEN ist Technologieoffenheit der beste Weg, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Dazu setzen wir auf klimafreundliche Pelletheizungen und richtig grüne Wärmepumpen, sowie auf flexible Hybridlösungen.
"Die verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz."
Nach langer Diskussion sorgt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG nun endlich für Sicherheit. Die wichtigste Änderung: die verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen ab 2028. Was bedeutet das konkret? Wir erklären, worauf es bei einer Heizungssanierung jetzt ankommt und geben Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Ab wann gilt die Einhaltung von 65 % erneuerbarer Energie?
Das neue GEG gilt ab dem 01.01.2024. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Einhaltung von 65 % erneuerbarer Enegien bereits ab 2024. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt das Verfahren wie bei einer Bestandsimmobilie. Für Bestandsgebäude gilt: Jede Gemeinde muss einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil liegt darin, ob dafür ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz oder eine individuelle Umsetzung geplant wird. Die kommunale Wärmeplanung ist für alle Kommunen verpflichtend und muss je nach Einwohnerzahl bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 vorliegen. Die verpflichtende Erfüllung von 65 % erneuerbaren Energien greift erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Wer auf eine zukunftssichere Option setzen möchte, sollte bei einem Heizungstausch bereits jetzt auf die Erfüllung der 65 % achten.
Welche Heizsysteme erfüllen die 65 % erneuerbare Energien Anforderung?
Beim Umstieg auf erneuerbare Energien haben Sie die Wahl: der Umstieg ist technologieoffen. Das heißt als Hauseigentümer können Sie frei wählen zwischen Pelletheizung, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung oder einem Anschluss an ein Wärmenetz.
Darf ich beim Kesseltausch künftig noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
Grundsätzlich ja. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten: Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 bis zum Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans installiert werden, müssen zwar noch nicht den Anteil von 65 % erneuerbare Energie erfüllen. Stattdessen müssen sie aber langfristig mit einem steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff betrieben werden (ab 2029: 15 % Anteil, ab 2035: 30 % Anteil, ab 2040: 60 % Anteil). Mit Pellets, Wärmepumpe oder einer Hybridheizung aus beidem, heizen Sie dagegen zu 100 % grün und erneuerbar!
Heizungstausch: gewusst wie!
Mit dem neuen GEG stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.
Entscheiden Sie selbst, welches klimafreundliche Heizsystem bei Ihnen künftig für wohlige Wärme sorgen darf!

Die Pelletheizung
Unsere Pelletheizungen sind moderne, vollautomatische und flexible Heizsysteme.
Mit einem Pelletkessel machen Sie sich von Öl und Gas unabhängig und setzen auf einen regionalen und nachhaltig produzierten Brennstoff.

GreenFOX: DIE Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die GreenFOX Wärmepumpe ist mit einer Systemleistung von bis zu 14 kW sowohl für Neubauten als auch für den Heizungstausch geeignet.
Dank modernster Technik und dem zukunftsfähigen Kältemittel R290 sind auch höhere Vorlauftemperaturen (bis zu 65 °C) möglich.

Neue BEG Förderung ab 2024
Der Staat fördert die Wärmewende mit der BEG Förderung und unterstützt Sie beim Kesseltausch ab 2024 mit bis zu 70 % der Investitionskosten!
Pro Wohneinheit sind maximal 30.000 € Investitionskosten für den Heizungstausch förderfähig -
für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € und für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.
Die maximale Fördersumme im Einfamilienhaus bei 70 % Förderung beträgt demnach 21.000 €.
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Grundförderung
Der Einbau eines neuen Heizsystems in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden wird mit 30 % bezuschusst. Diese Förderung steht allen privaten Eigentümern, Vermieter:innen, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren zu.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus
Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen (und bis auf weiteres auch Vermieter:innen) bis Ende 2024 zusätzlich 25 % Bonus. Bei einer Pelletheizung ist die Kombination mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe Voraussetzung.

Emissionsminderungs-Zuschlag
Besonders emissionsarme Pelletkessel mit < 2,5 mg/m³ Staub (wie bei ÖkoFEN ZeroFlame®) erhalten pauschal 2.500 € Zuschuss on top.
Wärmepumpen-Bonus
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (wie bei der ÖkoFEN GreenFOX Wärmepumpe) oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es 5 % extra Zuschuss.

Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzliche 30 % Einkommensbonus.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Fördervoraussetzungen und weitere Details werden ergänzt, sobald die BEG Förderung durch den Bundeshaushalt abgesichert wurde.
Zu den aktuellen Förderungen 2023
KfW Kredit
Für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € pro Jahr stehen zinsverbilligte Förderkredite der KfW zur Verfügung. Flexible Laufzeiten machen die Finanzierung zusätzlich attraktiv.
Mehr auf www.kfw.de