25.10.2019

Ölheizungsverbot neu im GEG

Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, das nun vom Bundestag beraten wird. In den Medien wurde besonders das neu ins GEG aus dem Klimaschutzpaket 2030 aufgenommene Ölheizungsverbot herausgestellt. Ansonsten glänzt das GEG nicht.

Bei der Zusammenfassung von EnEV und EE-Wärmegesetz soll es weiterhin keine Verschärfung der Mindestanforderungen geben – das Effizienzhaus-75-Niveau für Neubauten gilt weiter. Zudem soll es Standardsenkungen geben wie die Erleichterung der Nutzung der Ersatzoption "Energieeffizienz" anstelle von Erneuerbarer Wärme. Unzufrieden sind wir beim DEPV darüber, dass der Endenergiebezug der Energieeffizienzklassen für Wohngebäude in Energieausweisen nun doch bestehen bleiben soll – anstelle durch Primärenergie ersetzt zu werden. Positiv ist, dass die Anwendung der DIN V 4701-10 auslaufen soll, wenn auch erst Ende 2023.


Ansonsten bleibt das GEG weiter ambitionslos. So erfolgt die überfällige Abschaffung der Stromgutschriftmethode für KWK, die zu grotesk niedrigen Primärenergiefaktoren für fossile Fernwärme führt, entgegen ursprünglichen Planungen nicht. Impulse für die Dekarbonisierung der Fernwärme bleiben so aus. Der DEPV hat an der Stellungnahme des Bundesverbandes Erneuerbare Energien mitgewirkt.

> Zusammenfassung GEG

Eine DEPV-Zusatzstellungnahme zum Förderkonzept BEG ist für kommende Woche geplant.