24.01.2022

KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die enorme Antragsflut im Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Allein in den letzten zwei Monaten sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen. Die neue Bundesregierung plant nun eine grundlegende Reform.

„Der Antragsstopp ist für die betroffenen Antragsteller eine traurige und enttäuschende Nachricht“, erklärte Energiestaatssekretär Patrick Graichen. „Wir hätten diesen Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen. Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt. Ein Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt unumgänglich. Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen.“

Da das Effizienzhaus 55 heute meist baulicher Standard ist, wurde dabei mit Steuergeldern gefördert, was sich am Markt längst etabliert hat. Stattdessen sollen Fördermittel künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Dies ist im Gebäudebereich vor allem bei Sanierungsmaßnahmen der Fall. Deshalb sollen künftig vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden wie energetische Sanierungsmaßnahmen und Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik an Bestandsgebäuden.
Aus diesem Grund ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung (Heizungstausch, etc.) nicht von Programmstopp betroffen und wird unverändert fortgeführt! D.h. die 45 % Förderung beim Ölkesseltausch bleibt bestehen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH 40 möchte die Bundesregierung zügig entscheiden. Ebenso über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH 55- und EH 40-Anträgen. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel wohl nicht aus. Um Liquiditätslücken für Antragsteller bei baureifen Projekten zu vermeiden, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Offiziell zum Nachlesen auf https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html

 

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