12.04.2023

Energieholz aus dem Wald ist erneuerbar

Entscheidung auf EU-Ebene zu RED III
Die Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) sorgt für Investitionssicherheit für die Holzenergie und ermöglicht zur Klimazielerreichung, weiterhin auf deren Ausbau zu setzen. Geeinigt hat man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 Prozent und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diese sollen sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnene Biomasse gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden kann.

Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden. Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerken wurde für neue erhöht. Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen. Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen. Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen. 

Mit Material vom Österreichischen Biomasse-Verband

DEPV-Donnerstagspost! vom 06.04.2023