Mit GreenFOX® Wärmepumpe
bis zu 40 % Investitionszuschuss sichern
Bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem spielen natürlich die Fragen rund um die Kosten sowie potentielle Fördermöglichkeiten eine zentrale Rolle.
Beim Einbau klimafreundlicher Heizsysteme können Sie bei Bestandsgebäuden attraktive Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, oder beim Neubau von KfW-Krediten profitieren. Für besonders umweltfreundliche und effiziente Wärmepumpen, die das natürliche Kältemittel Propan verwenden, gibt es dementsprechend höhere Zuschüsse.
Mit der GreenFOX® Wärmepumpe haben Sie die Chance, sich die maximale Förderung von 40% der Investitionskosten zu sichern.
Förderungen für Sanierung
Sie überlegen, die fossile Heizungsanlage (Gas, Öl, Kohle, Strom) in einem Bestandsgebäude zu sanieren, und auf eine Wärmepumpe umzusteigen?
Die GreenFOX® Wärmepumpe ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter den förderfähigen Wärmepumpen gelistet und wird mit bis zu 40 % gefördert.
Förderungsplus mit Solar:
Um die Effizienz der Wärmepumpe weiter zu steigern, kann sie mit einer Solaranlage kombiniert werden - denn, die Sonne schickt uns keine Rechnung.
Mit einer Solaranlage kombiniert macht Ihre Heizung im Sommer Pause und Sie decken nahezu Ihren gesamten Bedarf an Warmwasser und Heizwärme mit Sonnenenergie ab.
Dank der Bundesförderung lohnt sich die Investition in diese zukunftsfitte Kombination jetzt gleich mehrfach!
Übersicht BAFA Fördermöglichkeiten
Förderbare Kosten
Neben den Anschaffungskosten für Wärmepumpe, Pufferspeicher und Solaranlage sind auch folgende anfallende Zusatzkosten förderfähig:
- Installation und Inbetriebnahme
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Wärmeverteilung und -übergabe im Gebäude (in der Sanierung z.B. die Installation von Fußbodenheizungen anstelle von Heizkörpern)
- Warmwasserbereitung
- Demontage der Altanlage (beim Ölkesseltausch auch die Entsorgung des alten Öltanks)
- Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- und Technikraums (falls für die Maßnahme erforderlich; ausgenommen ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten)
- Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung
Die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten beträgt 60.000 € pro Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude) liegt der Betrag bei 1.000 € pro m² Nettogrundfläche. Dabei ist die Fördersumme aber auf max. 15 Mio. Euro beschränkt.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € (brutto).
Im Merkblatt der BAFA finden Sie nochmals eine detaillierte Aufstellung aller förderfähigen Kosten:
Merkblatt downloaden
