Förderinfo Salzburg

Landesförderung Salzburg und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein. Bestehende Heizkessel (auch Konvektoren bei Elektroheizungen) bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.

 

WER wird gefördert:

Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind.

 

WIE wird gefördert:

Land SBG:

  • 3.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)

Die Förderung ist auf maximal 35% der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

Bund:

  • 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).

Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Alle Infos zum Raus aus Gas-Bonus

Tipp:

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung

 

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) Wird in Salzburg kostenlos vom Land angeboten https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung / Tel. 0662 8042 3151

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.

  6. Antragstellung der Landesförderung
    Die Antragstellung erfolgt nach dem Erhalt der Bundesförderung. Anträge können bis zu 6 Monate im Nachhinein, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Schreibens betreffend Auszahlungsinformationen der KPC, beantragt werden. Antragstellung online unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Salzburg:
    • Fördernummer der KPC
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Gegebenenfalls das Auszahlungsschreiben der KPC und die Abrechnungsunterlagen

Förderübersicht als PDF herunterladen 

 

Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.

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