Heizungsförderung 2026 –
Zuschüsse für Wärmepumpe & Pelletheizung

Zukunftssicher und staatlich gefördert.

Zum Online Produktberater

Instabile Weltmärkte und Rohstoffkriege beherrschen die Nachrichten unserer Zeit. Wenn Sie aktuell noch mit Öl und Gas heizen, werden die Kosten im Jahr 2026 immer unkalkulierbarer. Ein wesentlicher Kostentreiber ist der beschlossene EU-Emissionshandel (ETS2), der die Preise für fossile Energie durch CO2-Abgaben systematisch nach oben treibt. Doch es gibt einen Ausweg, der jetzt staatlich extrem hoch gefördert wird: Eine moderne, grüne Heizung senkt die CO2-Kosten für Ihr Gebäude drastisch und diese nachhaltige Förderung fängt die Investitionen perfekt auf.

 

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 tatsächlich und wie viel finanzielle Hilfe bekommen Sie vom Staat als Zuschuss geschenkt? Wer jetzt den Antrag richtig stellt, sichert sich eine enorme Förderung in Euro für neue Anlagen. Die offizielle Beantragung über die KfW und das BAFA hält wichtige Informationen für Sie bereit, damit Sie die maximale Förderung und den besten Zuschuss für alle förderfähigen Maßnahmen erhalten.

 

Erfahren Sie hier direkt, wie Sie über die KfW die maximale staatliche Förderung beantragen, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude am höchsten gefördert werden und wie Sie den Antrag von Anfang an fehlerfrei einreichen.

 

Die Modernisierung ermöglicht beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Pelletheizung oder Wärmepumpe einen attraktiven Zuschuss durch die staatliche Förderung. Eigentümer können für hocheffiziente Pelletheizungen und moderne Wärmepumpen 2026 mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 23.500 Euro rechnen. Diese Förderung senkt die Investitionskosten für jede neue Heizung enorm, da der Umstieg auf zukunftssichere grüne Energie am Gebäude massiv gefördert wird und die Förderung somit direkt beim Sparen hilft.

 

Dieser Euro-Betrag setzt sich aus der Grundförderung der KfW für die förderfähigen Gesamtkosten der Anlagen und verschiedenen Bonus-Zahlungen zusammen – wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus, der die Kosten für Ihre neue Heizungsanlage zusätzlich minimiert und die Förderung erhöht. Bestimmte energetische Maßnahmen am Gebäude und Umweltprüfungen für die neuen Anlagen werden zudem über das BAFA koordiniert, damit das gesamte System für erneuerbare Energie die optimale Förderung erhält und maximal gefördert wird.

 

Wichtig für jeden Eigentümer ist, dass der Antrag auf Förderung rechtzeitig eingereicht wird, bevor die konkreten Maßnahmen an der neuen Heizung beginnen. Nur so ist garantiert, dass die KfW die förderfähigen Kosten der Anlagen komplett anerkennt und die beantragte Förderung in voller Höhe in Euro fließt. Weitere detaillierte Informationen und verlässliche Fakten zum Ablauf der Förderung beim BAFA erhalten Sie direkt bei unseren Beratern. Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag fehlerfrei auszufüllen, damit Ihre neue Heizung die maximale Förderung erhält, alle förderfähigen Kosten durch die KfW-Förderung abgedeckt sind und das Gebäude hocheffizient mit sauberer Energie versorgt wird.

Die Modernisierung ermöglicht beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Pelletheizung oder Wärmepumpe einen attraktiven Zuschuss durch die staatliche Förderung. Eigentümer können für hocheffiziente Pelletheizungen und moderne Wärmepumpen 2026 mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 23.500 Euro rechnen. Diese Förderung senkt die Investitionskosten für jede neue Heizung enorm, da der Umstieg auf zukunftssichere grüne Energie am Gebäude massiv gefördert wird und die Förderung somit direkt beim Sparen hilft.

 

Dieser Euro-Betrag setzt sich aus der Grundförderung der KfW für die förderfähigen Gesamtkosten der Anlagen und verschiedenen Bonus-Zahlungen zusammen – wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus, der die Kosten für Ihre neue Heizungsanlage zusätzlich minimiert und die Förderung erhöht. Bestimmte energetische Maßnahmen am Gebäude und Umweltprüfungen für die neuen Anlagen werden zudem über das BAFA koordiniert, damit das gesamte System für erneuerbare Energie die optimale Förderung erhält und maximal gefördert wird.

 

Wichtig für jeden Eigentümer ist, dass der Antrag auf Förderung rechtzeitig eingereicht wird, bevor die konkreten Maßnahmen an der neuen Heizung beginnen. Nur so ist garantiert, dass die KfW die förderfähigen Kosten der Anlagen komplett anerkennt und die beantragte Förderung in voller Höhe in Euro fließt. Weitere detaillierte Informationen und verlässliche Fakten zum Ablauf der Förderung beim BAFA erhalten Sie direkt bei unseren Beratern. Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag fehlerfrei auszufüllen, damit Ihre neue Heizung die maximale Förderung erhält, alle förderfähigen Kosten durch die KfW-Förderung abgedeckt sind und das Gebäude hocheffizient mit sauberer Energie versorgt wird.

Drei Säulen für Ihre Unabhängigkeit:

  • Immunität gegen den CO2-Preis: Mit der GreenFOX® Wärmepumpe oder einer ÖkoFEN Pelletheizung heizen Sie zu 100 % CO2-neutral. Damit sind Sie von den kommenden staatlichen Abgaben komplett befreit, sparen langfristig erhebliche Kosten und nutzen die beste Förderung für Ihre Energie.

  • Wärmegarantie durch Heimvorteil: Pellets werden regional produziert. Das bedeutet für Sie: Kurze Transportwege, sichere Verfügbarkeit für Ihre Heizung und keine Abhängigkeit von fernen Gas-Pipelines – ideal in Kombination mit der staatlichen Heizungsförderung.

  • Eigenstrom als Zusatzsicherheit: In Kombination mit Photovoltaik und unserem Smart Hybrid System nutzen Sie Ihre eigene Energie für Ihre Wärmepumpen. Sie werden zum Selbstversorger und machen sich unabhängig von schwankenden Strompreisen – die perfekte Möglichkeit, um zusätzliche Kosten zu senken, während die Anschaffung der Anlagen über eine dicke Förderung staatlich gefördert wird.

 

Jetzt persönliche Beratung anfordern!

 

 

Maximale Förderquote, schnell ermittelt


Mit dem ÖkoFEN Förderrechner ermitteln Sie Ihre staatlichen Zuschüsse unkompliziert und auf fundierter Datengrundlage.

Transparenz statt komplexer Richtlinien: Durch die Angabe weniger Eckdaten erhalten Sie eine klare Auswertung Ihrer individueller Förderung. So sichern Sie sich die notwendige Planungssicherheit für Ihren Heizungstausch und schöpfen alle verfügbaren Mittel für Ihr Projekt voll aus.

Ermitteln Sie jetzt Ihre voraussichtliche Förderhöhe!

Technik ohne Kompromisse: Regionale Wärme für Ihr Zuhause

 

Wer heute seine Heizung tauscht, sucht keine Experimente, sondern eine Lösung, die über Jahrzehnte funktioniert. Unsere Systeme basieren auf jahrzehntelanger Entwicklungsarbeit und sind konsequent darauf ausgerichtet, die strengen gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern ökologisch und ökonomisch Maßstäbe zu setzen. Damit sichern Sie sich nicht nur behagliche Wärme, sondern auch den Zugang zu den maximalen staatlichen Fördertöpfen.

 

Wählen Sie Ihre Lösung für maximale Unabhängigkeit:

 

Heizen mit Pellets im Heizungsgesetz GEG verankert

Das seit 2024 in Kraft tretende Gesetz schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Pellets gelten neben weiteren Alternativen wie der Wärmepumpe als wichtige Erfüllungsoption, um diesen Wert zu erreichen. Das macht deutlich, dass moderne Holzenergie und Pelletheizungen im Speziellen weiterhin wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. 

Mehr zum neuen GEG

 

Jetzt Ansprechpartner finden
Welche Heizung passt am besten?

FAQs: häufige Fragen und klare Antworten

Förderstelle ist die KfW. Dort wird der Förderantrag gestellt, geprüft und bewilligt. Dazu ist eine Registrierung beim Kundenportal der KfW notwendig:  Meine KfW Portal

Bevor Sie den Zuschuss jedoch beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

 

 

Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer eines selbst­genutzten oder vermieteten Ein­familien­hauses stellen ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ selbst. Ein gemein­schaftlicher Antrag oder eine Be­voll­mächtigung von Dritten ist nicht zu­lässig.

Bei Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften mit einer Maßnahme am  Gemeinschaftseigentum stellt eine bevollmächtigte Person  den Antrag für die Grund­förderung sowie gegebenen­falls für den Effizienz­bonus und den Emissions­minderungs­zuschlag.

Bei Mehr­familien­häusern muss der Antrag durch eine Eigen­tümerin oder einen Eigen­tümer selbst gestellt werden. Ein gemein­schaft­licher Antrag oder eine Bevoll­mächtigung von Dritten ist nicht zulässig. Bei Mehr­familien­häusern mit mehreren Eigen­tümerinnen und Eigen­tümern bestätigt die Antrag­stellerin beziehungsweise der Antrag­steller bei Antrag­stellung deren Ein­verständnis zur Förderung.

Der Klima­geschwindig­keits- sowie gegebenen­falls der Ein­kommens­bonus kann nur von der Eigen­tümerin oder dem Eigen­tümer der selbst­genutzten Wohn­einheit in einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft beziehungs­weise in einem Mehr­familien­haus durch einen Zusatz­antrag be­antragt werden.

Der Zusatz­antrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basis­antrages und vor der Nach­weis­einreichung für den Basis­antrag ge­stellt werden.

Wichtig: Der Klima­geschwindig­keits­bonus und der Ein­kommens­bonus können pro Wohn­einheit nur einmal be­antragt werden.

Neben den Anschaffungskosten des Wärmeerzeugers (z. B. Pelletkessel oder Wärmepumpe) sind unter anderem  auch förderfähig:

  • Demontage der Altanlage (z. B. Entsorgung des alten Öltanks)
  • Brennstofflagerung (Pelletlager)
  • Abgassystem und Schornstein
  • Wärmespeicher (z. B. Pufferspeicher)
  • Warmwasserbereitung/Brauchwasser-Wärmepumpe
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- und Technikraums (nur falls für die Maßnahme erforderlich; ausgenommen sind Oberflächen in Innenräumen, d. h. Decken-, Wand- und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten)

Die Experten der KfW erreichen Sie unter der kostenfreien Servicenummer:
0800 539 9013 (
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr)

oder per E-Mail: infocenter@kfw.de

Die „Bestätigung zum Antrag“, kurz BzA, bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahme nach den geltenden technischen Richtlinien der Förderung durchgeführt wird. Sie ist der Hausbank bei der Antragstellung eines Kredits für den Kesseltausch vorzulegen.

Die BzA erhalten Sie entweder über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten oder von Ihrem Fachunternehmen.

Als Fachunternehmer können Sie die BzA ohne Anmeldedaten online über diesen Link erstellen: https://experten.kfw.de/bza-ebs-v-6.0/login/login.xhtml