Förderungen
Heizungstausch 2026

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Instabile Weltmärkte und steigende CO2-Abgaben durch den EU-Emissionshandel machen Öl und Gas immer teurer. Mit den zum 21. Juli 2026 in Kraft getretenen Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt die Bundesregierung zusätzliche Anreize für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Es gilt: Besonders Eigentümer, die ihre alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung zeitnah ersetzen, profitieren von attraktiven Zuschüssen.

 

  • Aktuelle Änderungen: Die Obergrenze förderfähiger Investitionskosten liegt seit 21. Juli 2026 bei 28.000 Euro und sinkt ab dem 1. Februar 2027 (und danach alle sechs Monate) schrittweise um je 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde auf 16 Prozent angepasst und sinkt ebenfalls halbjährlich um 4 Prozent. Der Einkommensbonus wird dagegen erhöht auf bis zu 40 Prozent, der gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gewährt wird. 

  • Wichtig für Besitzer bestehender erneuerbarer Heizungen: Ab dem ersten Quartal 2027 wird die Förderung beim Austausch bestehender Wärmepumpen, Pellet- oder Stückholzheizungen beschränkt. Wer einen Austausch seiner bestehenden erneuerbaren Heizung plant, sollte daher noch vor 2027 aktiv werden.

Ab dem ersten Quartal 2027 gelten beim Heizungstausch von Wärmepumpen, Pellet- oder Stückholzheizungen deutlich strengere Förderbedingungen:

Wurde das bestehende erneuerbare Heizsystem vor dem 1. Januar 2008 installiert, sind dann nur noch 25 % der Gesamtkosten förderfähig. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2008 installiert wurden, sowie bei Gebäuden mit bestehender Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz, entfällt die Förderung vollständig. Wer einen Austausch seiner bestehenden erneuerbaren Heizung plant, sollte daher noch vor 2027 aktiv werden, um von den aktuellen Förderkonditionen zu profitieren.

Die aktuellen Förderbedingungen bieten Eigentümern die Möglichkeit, sich noch die höchsten Zuschüsse zu sichern. Mit jedem weiteren Halbjahr sinken sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Wer seine Heizungsmodernisierung jetzt angeht, profitiert von maximalen Fördersätzen und investiert zugleich in eine nachhaltige, unabhängige und zukunftssichere Wärmeversorgung.

Ab dem ersten Quartal 2027 gelten beim Heizungstausch von Wärmepumpen, Pellet- oder Stückholzheizungen deutlich strengere Förderbedingungen:

Wurde das bestehende erneuerbare Heizsystem vor dem 1. Januar 2008 installiert, sind dann nur noch 25 % der Gesamtkosten förderfähig. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2008 installiert wurden, sowie bei Gebäuden mit bestehender Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz, entfällt die Förderung vollständig. Wer einen Austausch seiner bestehenden erneuerbaren Heizung plant, sollte daher noch vor 2027 aktiv werden, um von den aktuellen Förderkonditionen zu profitieren.

Die aktuellen Förderbedingungen bieten Eigentümern die Möglichkeit, sich noch die höchsten Zuschüsse zu sichern. Mit jedem weiteren Halbjahr sinken sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Wer seine Heizungsmodernisierung jetzt angeht, profitiert von maximalen Fördersätzen und investiert zugleich in eine nachhaltige, unabhängige und zukunftssichere Wärmeversorgung.

So entwickelt sich die Förderung bis 2030

Die Fördersätze werden schrittweise angepasst und halbjährlich gesenkt. Ihr Heizungstausch wird in den kommenden Jahren folgendermaßen gefördert: 

 

Drei Säulen für Ihre Unabhängigkeit:

  • Immunität gegen den CO2-Preis: Die GreenFOX® Wärmepumpe und ÖkoFEN Pelletheizung sind als CO2-arm eingestuft. Damit sind Sie von den staatlichen Abgaben komplett befreit und sparen langfristig erhebliche Kosten - ideal in Kombination mit der staatlichen Heizungsförderung.

  • Wärmegarantie durch Heimvorteil: Pellets werden regional produziert. Das bedeutet für Sie: Kurze Transportwege, sichere Verfügbarkeit für Ihre Heizung und keine Abhängigkeit von fernen Gas-Pipelines.

  • Eigenstrom als Zusatzsicherheit: In Kombination mit Photovoltaik und unserem Smart Hybrid System nutzen Sie Ihre eigene Energie für Ihre Wärmepumpen. Sie werden zum Selbstversorger und machen sich unabhängig von schwankenden Strompreisen – die perfekte Möglichkeit, um zusätzliche Kosten zu senken, während die Anschaffung der Anlagen über die staatliche Förderung bezuschusst wird.

 

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Maximale Förderquote, schnell ermittelt

Neue BEG-Förderung: Wer früher tauscht, erhält mehr Zuschuss! Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen - wie Pellets/Wärmepumpe - wird aktuell mit bis zu 80 % gefördert. Wer in Zukunft auf Öl und Gas verzichtet, kann sich damit bis zu 22.400 € Zuschuss sichern und seine alte Heizung günstig durch grüne Wärme ersetzen. 

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Wer heute seine Heizung tauscht, sucht keine Experimente, sondern eine Lösung, die über Jahrzehnte funktioniert. Unsere Systeme basieren auf jahrzehntelanger Entwicklungsarbeit und sind konsequent darauf ausgerichtet, die strengen gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern ökologisch und ökonomisch Maßstäbe zu setzen. Damit sichern Sie sich nicht nur behagliche Wärme, sondern auch den Zugang zu den maximalen staatlichen Fördertöpfen.

 

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FAQs: häufige Fragen und klare Antworten

Förderstelle ist die KfW. Dort wird der Förderantrag gestellt, geprüft und bewilligt. Dazu ist eine Registrierung beim Kundenportal der KfW notwendig:  Meine KfW Portal

Um den Förderantrag zu stellen, brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Sie vom Fach­unter­nehmen Ihrer Wahl erhalten. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

 

 

Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer eines selbst­genutzten oder vermieteten Ein­familien­hauses stellen ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ selbst. Dazu ist eine Registrierung beim Kundenportal der KfW notwendig:  Meine KfW Portal

1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum Basisantrag: Den Antrag für die Grundförderung stellt eine von der WEG bevollmächtigte Person – in der Regel die Hausverwaltung oder ein ausdrücklich beauftragtes WEG-Mitglied – auf Basis eines entsprechenden WEG-Beschlusses.

2. Mehrfamilienhäuser (im Privatbesitz / außerhalb klassischer WEG-Strukturen) Antragstellung: Der Antrag muss durch die Eigentümerin oder den Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Mehrere Eigentümer: Gehört das Mehrfamilienhaus mehreren Personen, stellt eine Person den Antrag und bestätigt bei der Antragstellung das Einverständnis der übrigen Miteigentümer. 

3. Sonderregelung für Boni (Zusatzantrag) Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus: Diese Boni können nicht über den Basisantrag der WEG oder des Mehrfamilienhauses abgerechnet werden. Sie müssen von der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer der selbstgenutzten Wohneinheit über einen separaten Zusatzantrag eigenständig geltend gemacht werden. Fristen: Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Einreichung der Rechnungen und Nachweise für den Basisantrag gestellt werden.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus
Den zusätzlichen Bonus für den schnellen Heizungswechsel erhalten Sie für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Das "richtige" Altgerät: Sie tauschen eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung aus (Nachweis über das Inbetriebnahmedatum).

Fachgerechte Entsorgung: Die alte fossile Anlage wird komplett demontiert und fachgerecht entsorgt.

Besonderheit bei WEG: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einheiten in einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) oder einem Mehrfamilienhaus stellen diesen Bonus über einen entsprechenden Zusatzantrag.

Neben den Anschaffungskosten des Wärmeerzeugers (z. B. Pelletkessel oder Wärmepumpe) sind unter anderem  auch förderfähig:

  • Demontage der Altanlage (z. B. Entsorgung des alten Öltanks)
  • Brennstofflagerung (Pelletlager)
  • Abgassystem und Schornstein
  • Wärmespeicher (z. B. Pufferspeicher)
  • Warmwasserbereitung/Brauchwasser-Wärmepumpe
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- und Technikraums (nur falls für die Maßnahme erforderlich; ausgenommen sind Oberflächen in Innenräumen, d. h. Decken-, Wand- und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten)

Hat der Kunde bereits einen Antrag bei der KfW gestellt, mit seinem Fachhandwerker den Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen und entscheidet sich danach um (möchte beispielsweise statt einer Wärmepumpe eine Pelletheizung installiert bekommen), so ist dies umsetzbar:

Ein Wechsel des Wärmeerzeugers nach Antragstellung ist möglich, ohne dass ein neuer oder geänderter Antrag gestellt werden muss. Die tatsächlich installierte, förderfähige Anlagentechnik wird vom Fachunternehmen im Rahmen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bestätigt. Es gelten dabei jedoch immer die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Der zugesagte Förderbetrag kann dabei nicht erhöht werden, die Boni nicht mehr geändert werden. Sollte durch ein anderes Wärmesystem ein höherer Förderzuschuss möglich sein, den der Kunde erhalten möchte, so muss der bereits gestellte und zugesagte Förderantrag zunächst zurückgezogen werden. Das ist jedoch nur im Einverständnis mit dem beauftragten Fachunternehmen möglich, da der Liefer- und Leistungsvertrag durch die Bewilligung des Förderantrags bereits rechtsgültig wurde.

Die Experten der KfW erreichen Sie unter der kostenfreien Servicenummer:
0800 539 9013 (
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr)

oder per E-Mail: infocenter@kfw.de

Auch vorhandene Pufferspeicher können zur Erfüllung des erforderlichen Speichervolumens von 30 l /kW anerkannt werden. Als Nachweis muss die Rechnungskopie des Pufferspeichers bzw. bei Speichern, die älter als zehn Jahre sind, eine Bestätigung des Fachunternehmers über das Speichervolumen vorgelegt werden.

Die „Bestätigung zum Antrag“, kurz BzA, bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahme nach den geltenden technischen Richtlinien der Förderung durchgeführt wird. Sie ist der Hausbank bei der Antragstellung eines Kredits für den Kesseltausch vorzulegen.

Die BzA erhalten Sie entweder über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten oder von Ihrem Fachunternehmen.

Als Fachunternehmer können Sie die BzA ohne Anmeldedaten online über diesen Link erstellen: https://experten.kfw.de/bza-ebs-v-6.0/login/login.xhtml 

Auch in den Jahren 2025 und 2026 wird der Umstieg auf klimafreundliches Heizen gefördert.  Ziel ist es, saubere Energie und nachhaltiges Heizen stärker zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Vor der Antragstellung müssen sich sowohl Endkunde als auch Fachbetrieb online registrieren. Bei Verbrauchern erfolgt das im Kundenportal der KfW:  Mein KfW Portal

Anschließend kann der Fachbetrieb Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen, die Sie zum Stellen des Förderantrags benötigen.

Der Austausch alter Heizsysteme ist ein entscheidender Schritt für den Schutz des Klimas. Veraltete Öl- und Gasheizungen verursachen hohe CO₂-Emissionen und belasten die Umwelt langfristig. Moderne, erneuerbare Heizsysteme ermöglichen hingegen ein deutlich saubereres Heizen und reduzieren den Energieverbrauch erheblich. Durch Förderprogramme wird der Umstieg zusätzlich erleichtert, sodass Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen profitieren.

Der passende Link zur Förderantragstellung hängt von der gewählten Förderung und dem jeweiligen Bundesland ab. Neben der Bundesförderung gibt es regionale Programme mit unterschiedlichen Antragsstellen und Voraussetzungen. Je nach Programm kann vor der Antragstellung auch eine Registrierung erforderlich sein. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Links zur passenden Förderung übersichtlich zusammengefasst. Unser Förderrechner hilft zusätzlich dabei, schnell die richtige Förderung zu finden.

Der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung hängt von der jeweiligen Förderung und dem Bundesland ab. Manche Anträge müssen vor der Umsetzung gestellt werden, andere können auch erst nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die jeweiligen Voraussetzungen und darüber, ob vorab eine Registrierung notwendig ist. Unser Förderrechner hilft Ihnen dabei, das passende Programm zu finden.

Ja, in vielen Fällen lassen sich Bundes- und Landesförderungen kombinieren. Die jeweiligen Landesförderungen unterscheiden sich jedoch in Höhe, Voraussetzungen und Ablauf. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob zusätzliche Förderungen zur Verfügung stehen.

Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Förderung und den geltenden Voraussetzungen ab. Bei Fragen zur Förderung und Antragstellung unterstützt Sie Ihr Ansprechpartner  vor Ort gerne persönlich. Über die Eingabe Ihrer PLZ oder Ihres Ortes finden Sie schnell den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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