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Wer 2026 von fossiler Verbrennung auf eine moderne ÖkoFEN Pelletheizung umsteigt, wird massiv belohnt:
Bis zu 70 % der Investitionskosten übernimmt der Staat für Sie. Nutzen Sie die Kombination aus attraktiven KfW-Zuschüssen und regionalen Boni, um Ihre Heizkosten zu halbieren und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Maximaler Zuschuss: Bis zu 70 % der Investitionskosten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist modular aufgebaut. Je nach Ausgangssituation erhalten Sie verschiedene Bausteine:
1. Die Grundförderung (30 %)
Diese Basis-Förderung erhält jeder private Hauseigentümer, der von einer fossilen Heizung (Öl/Gas) auf eine moderne ÖkoFEN Pelletheizung umsteigt.
2. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %)
Belohnt Entschlossenheit: Diesen Bonus gibt es zusätzlich zur Grundförderung, wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (oder eine über 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung) ersetzen.
4. Der Emissionsminderungs-Zuschlag (2.500 € on top)
Der ÖkoFEN-Vorteil: Da unsere ZeroFlame-Kessel besonders emissionsarm sind (Staubgehalt < 2,5 mg/m³), erhalten Sie diese Pauschale zusätzlich zur prozentualen Förderung ausgezahlt.
3. Der Einkommens-Bonus (30 %)
Soziale Komponente: Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhalten diesen Extra-Zuschlag.
Wichtig für die Gesamtrechnung: Die prozentualen Boni sind kombinierbar, werden jedoch bei insgesamt 70 % gedeckelt. Der Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € wird am Ende als fester Betrag addiert.
Kompliziert? Wir machen´s einfach!
Die staatliche Förderung ist attraktiv, aber die Berechnung kann mitunter kompliziert sein. Wir machen es Ihnen einfach:
Unser intelligenter Förderrechner berücksichtigt alle aktuellen Parameter und gesetzlichen Boni (BEG EM 2026). In weniger als einer Minute wissen Sie exakt, mit wie viel staatlicher Unterstützung Sie planen können.
Mit dem ÖkoFEN Förderrechner können Sie die maximale Förderung für den Heizungstausch ganz einfach mit nur wenigen Klicks berechnen!
Ihr Weg zur Förderung – Einfacher als gedacht!
Wir und unsere Fachpartner nehmen Sie an die Hand. Vom Antrag bis zur Auszahlung.
Voraussetzungen für Ihre Förderung: Damit alles glattläuft
Um die staatlichen Zuschüsse in voller Höhe zu erhalten, müssen bestimmte technische Standards erfüllt sein. Das Gute für Sie: Unsere Systeme sind exakt darauf ausgelegt.
Damit Ihr Förderantrag bewilligt wird, sind folgende Komponenten bei einer neuen Pelletheizung Voraussetzung:
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Installation eines Pufferspeichers (mind. 30 Liter pro kW) und eines Wärmemengenzählers.
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Durchführung eines „Hydraulischen Abgleichs“ (Verfahren B) – das sorgt für optimale Wärmeverteilung und maximale Ersparnis.
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Die Verbindung Ihrer Heizung mit dem Internet (sofern verfügbar), um Effizienz-Updates und Fernwartung zu ermöglichen.
Der Weg zum Klima-Geschwindigkeits-Bonus (+20 %)
Um den Extra-Bonus für den schnellen Umstieg zu erhalten, wird die Pelletheizung mit einer zweiten erneuerbaren Komponente kombiniert. Dies dient der ganzjährigen, nachhaltigen Energieversorgung:
-
Kombinations-Möglichkeiten: Ergänzung durch Solarthermie, eine Photovoltaik-Anlage zur Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe.
-
Bestandsschutz: Bereits vorhandene Solar- oder PV-Anlagen können oft angerechnet werden, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen.
Unser Experten-Tipp:
Ihr ÖkoFEN-Fachpartner nutzt unser exklusives Planungs-Tool, um die ideale Größe Ihrer Solar- oder PV-Komponenten nach DIN-Norm zu ermitteln. So ist sichergestellt, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
Der Weg zum Klima-Geschwindigkeits-Bonus (+20 %)
Um den Extra-Bonus für den schnellen Umstieg zu erhalten, wird die Pelletheizung mit einer zweiten erneuerbaren Komponente kombiniert. Dies dient der ganzjährigen, nachhaltigen Energieversorgung:
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Kombinations-Möglichkeiten: Ergänzung durch Solarthermie, eine Photovoltaik-Anlage zur Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe.
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Bestandsschutz: Bereits vorhandene Solar- oder PV-Anlagen können oft angerechnet werden, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen.
Unser Experten-Tipp:
Ihr ÖkoFEN-Fachpartner nutzt unser exklusives Planungs-Tool, um die ideale Größe Ihrer Solar- oder PV-Komponenten nach DIN-Norm zu ermitteln. So ist sichergestellt, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
Gut beraten, sicher gefördert: Die verpflichtende Fachberatung
Seit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beim Umstieg auf ein neues Heizsystem eine professionelle Fachberatung gesetzlich vorgeschrieben. Das Ziel: Sie vor Fehlinvestitionen zu schützen und sicherzustellen, dass Ihre neue Pelletheizung optimal zu Ihrem Gebäude und den Förderbedingungen passt.
Ihr zertifizierter ÖkoFEN-Fachpartner führt dieses Gespräch kompetent mit Ihnen durch und händigt Ihnen das notwendige Formblatt direkt aus. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite für Ihren Förderantrag.
Tipp: Sie können sich das Musterprotokoll vorab ansehen, um bestens vorbereitet in das Gespräch mit Ihrem Heizungsbauer zu gehen.
Oder einfach: Steuern sparen statt Förderung beantragen
Ideal für alle, die keine KfW-Förderung nutzen können oder wollen.
Nicht jedes Vorhaben passt perfekt in die Richtlinien der Bundesförderung (BEG). Wenn Ihre aktuelle Heizung noch zu jung für den Klima-Bonus ist oder Sie den bürokratischen Antragsweg umgehen möchten, bietet der Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG) eine attraktive Ausweichmöglichkeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Ohne Antrag: Keine Vorab-Registrierung bei der KfW nötig – die Abwicklung erfolgt einfach über Ihre Einkommensteuererklärung.
Höhere Investitionsgrenzen: Während die BEG oft bei 30.000 € gedeckelt ist, können hier deutlich höhere Summen berücksichtigt werden.
Maximale Flexibilität: Greift auch bei Heizungen, die keinen Klima-Geschwindigkeits-Bonus erhalten würden (z. B. erst 10 Jahre alte Gasgeräte).
Vereinfachtes Verfahren: Der hydraulische Abgleich ist bereits nach dem einfacheren „Verfahren A“ zulässig.
So viel sparen Sie direkt:
Sie erhalten 20 % Ihrer Investitionskosten (bis zu einer Maximalsumme von 40.000 € pro Objekt) direkt vom Finanzamt zurück. Der Abzug erfolgt verteilt über drei Jahre:
-
1. & 2. Jahr: Je 7 % Steuerermäßigung.
-
3. Jahr: 6 % Steuerermäßigung.
Beispiel: Bei einer Investition von 35.000 € reduziert sich Ihre Steuerlast insgesamt um 7.000 €.
Die Voraussetzungen (Checkliste):
-
Objektalter: Das Wohnhaus muss älter als 10 Jahre sein.
-
Nutzung: Die Immobilie wird von Ihnen selbst bewohnt.
-
Technik: Ihr ÖkoFEN-Kessel hält den Staubwert von < 2,5 mg/m³ ein (Standard bei uns).
-
Zahlung: Die Rechnung des Fachbetriebs muss unbar (per Überweisung) beglichen worden sein.
So viel sparen Sie direkt:
Sie erhalten 20 % Ihrer Investitionskosten (bis zu einer Maximalsumme von 40.000 € pro Objekt) direkt vom Finanzamt zurück. Der Abzug erfolgt verteilt über drei Jahre:
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1. & 2. Jahr: Je 7 % Steuerermäßigung.
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3. Jahr: 6 % Steuerermäßigung.
Beispiel: Bei einer Investition von 35.000 € reduziert sich Ihre Steuerlast insgesamt um 7.000 €.
Die Voraussetzungen (Checkliste):
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Objektalter: Das Wohnhaus muss älter als 10 Jahre sein.
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Nutzung: Die Immobilie wird von Ihnen selbst bewohnt.
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Technik: Ihr ÖkoFEN-Kessel hält den Staubwert von < 2,5 mg/m³ ein (Standard bei uns).
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Zahlung: Die Rechnung des Fachbetriebs muss unbar (per Überweisung) beglichen worden sein.
Ergänzende Programme & Rechtlicher Hinweis
Neben den Bundesmitteln bieten einige Bundesländer (z. B. über Landesbanken) zusätzliche zinsgünstige Darlehen an. Da sich die Förderlandschaft dynamisch entwickelt, entspricht diese Übersicht unserem aktuellen Kenntnisstand. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Rechtsanspruch und Gewähr erfolgen.
Helfen Sie mit: Sie haben von einer regionalen Förderung erfahren, die hier noch fehlt? Wir freuen uns über Ihren Hinweis, um unsere Übersicht für alle Sanierer aktuell zu halten.
Kontaktieren Sie uns:
+49 (0) 8204 2980-0
info@oekofen.de
Regionale Extra-Boni für Ihre Pelletheizung!
Wussten Sie, dass Sie die attraktive KfW-Förderung von bis zu 70 % oft mit regionalen Zuschüssen kombinieren können? Während der Bund den Hauptteil übernimmt, bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen zusätzliche Förderkredite oder punktuelle Zuschüsse an.
Das Wichtigste für Sie:
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Maximale Förderung: Durch die Kombination verschiedener Programme ist eine hohe Entlastung Ihrer Investitionskosten möglich (die BEG-Förderung selbst ist bei 70 % gedeckelt).
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Kumulierbarkeit: Landesprogramme sind in der Regel mit der BEG-Förderung kombinierbar, sofern die Gesamtförderung die Kosten der Maßnahme nicht übersteigt.
-
Individuelle Prüfung: Da sich regionale Programme (z.B. in München, Baden-Württemberg oder NRW) häufig ändern, prüfen unsere zertifizierten Fachpartner im Rahmen der Beratung direkt, welche lokalen Töpfe für Ihren Standort aktuell gefüllt sind.
