Pelletheizung-Förderungen
für die Schweiz 2026

 

Klimaprämie Schweiz

Ersetzen Sie Ihre fossile Gas- oder Ölheizung durch eine nachhaltige Pelletsheizung und profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Unser schweizweites Förderprogramm unterstützt den Heizungsersatz in Ihrem Wohn- oder Gewerbegebäude (nicht für EFH gültig). Das Programm bietet einen schweizweit einheitlichen Fördersatz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO₂-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe.

Die Klimaprämie wird anhand des jährlichen Energieverbrauchs berechnet und beträgt 18 Rappen pro Kilowattstunde respektive 1.80 Franken pro Liter Erdöl. Dies entspricht ca. 360 Franken pro Kilowatt Heizleistung bei einer korrekt dimensionierten Heizung bei 2000 Vollaststunden. Das Fördergeld wird von der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Förderungen für Pelletheizungen in der Schweiz

Die Fördermassnahmen für die Schweiz sind auf der Homepage ENERGIE FRANKEN aufgelistet

Infos zu den Förderprogrammen für Energie und Mobilität

 

Die Kantone gehören zu den wichtigsten Partnern im Programm von Energie Schweiz. Dank gesetzlicher Massnahmen, der Vorbildfunktion bei kantonalen Bauten, der Information und Beratung von Bevölkerung und Planern in Energiefragen sowie der Förderung von Massnahmen in den Bereichen der erneuerbarer Energien tragen sie massgeblich zur Zielerreichung von Energie Schweiz bei.

Sie bieten verschiedene Dienstleistungen an, darunter kantonale und regionale Auskunftsstellen sowie allgemeine Informationen zur Energiepolitik.

Kanton   Grundbetrag in Fr. Betrag in Fr./kWth Zusätzliches
Aargau  Automatische Holzfeuerung bis 70 kW
Automatische Holzfeuerung über 70 kW
3000
-
50
720
 
Appenzell I Pauschalbeitrag an Neuanlage als Ersatz einer Holzheizung
Pauschalbeitrag an Neuanlage als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas-, Elektroheizung
3000
4000
50
50
 
Appenzell A Leistung bis 12,5 kWth
Leistung > 12,5 kWth bis 70 kWth
Leistung > 70 kWth
7500
6875
-
-
50
360
 
Bern neue Heizung ≤ 15 kW
neue Heizung > 15,1 ≤ 70 kW
neue Heizung > 70,1 ≤ 500 kW
neue Heizung > 500 kW
6000
800
-
80000
-
350
360
200
 
Basel-Land Automatische Holzfeuerung ≤ 70 kWFL
Automatische Holzfeuerung > 70 kWFL 
5000
-
100
300
20% Energieprämie
-
Basel-Stadt Förderbeitrag ausserhalb Fernwärmegebiet
Neuanlagen bis 70 kW
Neuanlagen ab 70 kW bis 500 kW

Förderbeitrag innerhalb Fernwärmegebiet
Neuanlagen bis 70 kW
Neuanlagen ab 70 kW bis 500 kW

10 000
15 000


5000
-

200
130


100
-
 
Freiburg Heizung ≤ 70 kWth
Heizung > 70 kWth
3000
-
50
360
 
Genf Chauffage à bois automatique, puissance cal. ≤ 70kW 3000 50  
Glarus Heizung kleiner als 70kW
Heizung von 70 bis 500kW
Heizung grösser als 500kW
6000
-
80 000
200
360
200
 
Graubünden Automatische Holzheizungen bis 70 kW

Automatische Holzheizungen ab 70 kW
5000
5000
-

20
400
bis 250 m2 EBF
ab 250 m2 EBF Flächenbeitrag 20 Fr. pro m2
-
Jura Chauffage à bois automatique, puissance calorifique ≤ 70kW
Chauffage à bois automatique, puissance calorifique > 70kW
4000
-
100
360
 -
à partir de 280 kWth: forfait de 100 000 fr. par installation
Luzern Automatische Holzfeuerungen bis 15 kWth
Automatische Holzfeuerungen 15 kWth bis 70 kWth
Automatische Holzfeuerungen ab 70 kWth
8000
5000
-
-
200
360
 
Neuenburg Chauffage automatique au bois ≤ 70kW
Chauffage automatique au bois > 70 - 500kW
Chauffage automatique au bois > 500kW
4200
-
80 000
200
360
200
 
Nidwalden  Automatische Holzfeuerung 3000 360  
Obwalden bis 30 kW
ab 30 kW
6000
-
-
-

Ab 30 kW fallweise Beurteilung
St. Gallen Bis 70kW
thermische Leistung 70 bis 500 kW
thermische Leistung ab 500 kW
-
-
80 000
-
360
200
 
Schaffahusen Grundbeitrag für Heizung bis 70 kW in Ein- und Zweifamilienhäusern
Grundbeitrag für Heizung bis 70 kW in MFH (ab 3 Wohnungen)
Grundbeitrag für Heizung bis 70 kW in Nichtwohnbauten
Förderbeitrag für Heizung ab 70 kW
8000
14 000
14 000
-
-
-
-
360
-
Zusatzbeitrag ab 20 kWth: 250 Fr. pro kWth
Zusatzbeitrag ab 20 kWth: 250 Fr. pro kWth
-
Solothurn Automatische Holzfeuerung bis 70kW
Automatische Holzfeuerung über 70kW
7500
20 000
125
360
 
Schwyz Automatische Holzfeuerung bis 70kW
Automatische Holzfeuerung über 70kW bis 500kW
Automatische Holzfeuerung über 500kW
-
-
80 000
360
360
200
 
Thurgau Grundbeitrag für Heizungen bis 70 kW in Ein- und Zweifamilienhäusern
Grundbeitrag für Heizungen bis 70 kW in MFH (ab 3 Wohnungen)
Grundbeitrag für Heizungen bis 70 kW in Nichtwohnbauten
Beitrag für Heizungen ab 70 kW
6000
10 000
10 000
-
-
-
-
360
-
Zusatzbeitrag für Heizungen mit 20 - 70 kW: 250 Fr. / kWth
Zusatzbeitrag für Heizungen mit 20 - 70 kW: 250 Fr. / kWth
-
Tessin

Bis 20kW
Ab 20kW

7000
-

-
360

 
Uri bis 30 kW
ab 30kW
ab 70kw
ab500kW
6000
6000
-
80 000
-
100
360
200
 
Waadt Puissance < 20 kW ou habitat individuel
Puissance > 20 kW
Puissance < 500 kW
Puissance > 500 kW
8500
4500
-
80 000
-
200
360
200
 
Wallis Einfamilienhaus ≤ 70KW
Mehrfamilienhaus und andere Gebäudeketagorien ≤ 70KW
Bis 500 kWth
Ab 500 kWth
9000
4000
-
80 000
-
-
700
540
(Standort muss sich auf mind. 800 M. ü. M. befinden.)
+ 35 Fr. pro  m2 EBF (Standort muss sich auf mind. 800 M. ü. M. befinden.)
-
-
Zug Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
Automatische Holzfeuerungen ab 70kW bis 500kW Feuerungswärmeleistung
Automatische Holzfeuerungen ab 500kW Feuerungswärmeleistung
4000
-
80 000
75
360
200
 
Zürich Förderung über EZS nur für MFH möglich     1.80 Franken pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas

Alle Angaben ohne Gewähr. Weiterführende Informationen finden Sie unter Förderprogramme für Energie und Mobilität – Energiefranken oder bei den Energiefachstellen der jeweiligen Kantone.

 

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Häufige Fragen und Antworten

Für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Pelletheizung gibt es in der Schweiz verschiedene Fördermöglichkeiten. Je nach Kanton, Gebäudeart und Heizsystem sind Förderbeiträge von bis zu CHF 12’000.– im Einfamilienhaus und bis zu CHF 50’000.– im Mehrfamilienhaus möglich.

Zusätzlich kann bei bestimmten Projekten die schweizweite Klimaprämie für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine nachhaltige Pelletheizung genutzt werden.

Da sich Förderhöhe und Voraussetzungen je nach Standort unterscheiden, empfiehlt es sich, die verfügbaren Förderprogramme vor dem Heizungsersatz individuell zu prüfen.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton und Förderprogramm. Häufig muss die neue Pelletheizung eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

Wichtig ist auch der richtige Zeitpunkt: Fördergesuche müssen in der Regel vor Baubeginn eingereicht werden. Bei der Klimaprämie muss die Anmeldung bereits vor der Auftragsvergabe erfolgen.

Je nach Förderprogramm können Privatpersonen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden eine Förderung beantragen. Auch für Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude und kommunale Objekte gibt es passende Fördermöglichkeiten.

Damit können ganz unterschiedliche Projekte beim Umstieg auf eine nachhaltige Pelletheizung finanziell unterstützt werden.

Kantonale Förderungen werden bei der zuständigen Förder- oder Energiefachstelle des Kantons beantragt. Bei weiteren Förderprogrammen, wie der Klimaprämie, erfolgt die Anmeldung direkt beim jeweiligen Programmanbieter.

Informieren Sie sich am besten frühzeitig über den Ablauf, damit alle Fristen eingehalten werden.

Gerade für Pelletheizungen in Mehrfamilienhäusern gibt es interessante Fördermöglichkeiten. Neben den kantonalen Programmen kann beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung auch die schweizweit verfügbare Klimaprämie infrage kommen.

Diese orientiert sich am bisherigen fossilen Energieverbrauch und damit an der erzielten CO₂-Einsparung. Unsere Verkaufsberater unterstützen Sie gerne dabei, die passende Förderung für Ihr Projekt zu finden.

Ansprechpartner finden

 

Der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Pelletheizung wird in vielen Kantonen finanziell unterstützt.

Bei grösseren Wohn-, Gewerbe- oder kommunalen Gebäuden kann alternativ auch die schweizweit verfügbare Klimaprämie infrage kommen. Sie wird anhand des bisherigen fossilen Energieverbrauchs berechnet und beträgt bis zu CHF 1.80 pro eingespartem Liter Heizöl beziehungsweise Kubikmeter Erdgas.

Das hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Viele Förderbeiträge werden nicht anhand einzelner Rechnungspositionen, sondern beispielsweise anhand der Leistung der neuen Heizung berechnet.

Bei einzelnen Programmen können auch weitere Massnahmen rund um den Heizungsersatz berücksichtigt werden. Welche Investitionen konkret anrechenbar sind, ist deshalb den jeweiligen Förderbedingungen zu entnehmen.

Ja, je nach Förderprogramm können verschiedene Förderbeiträge miteinander kombiniert werden. Ob eine Kombination möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten, hängt von den jeweiligen Förderbestimmungen ab.

Unsere Verkaufsberater unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt zu prüfen.

Ansprechpartner finden

Ein Pufferspeicher kann als Bestandteil des neuen Heizsystems bei der Förderung berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang die Kosten dafür anrechenbar sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Es lohnt sich daher, die Förderbedingungen vor der Umsetzung genau zu prüfen.

Wenn Sie nach einer Förderzusage das geplante Heizsystem ändern möchten, sollten Sie dies vor der Umsetzung unbedingt mit der zuständigen Förderstelle abklären.

Da die Förderung für das ursprünglich eingereichte Projekt zugesagt wurde, kann ein Systemwechsel Auswirkungen auf die Förderhöhe oder die Förderberechtigung haben. Klären Sie deshalb zuerst, ob die bestehende Förderzusage angepasst werden muss.

Bei Fragen rund um die Förderung Ihrer Pelletheizung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner und Partnerbetriebe gerne weiter. Gemeinsam können Sie prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Heizprojekt infrage kommen und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Welche Unterlagen für das Fördergesuch benötigt werden, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Häufig werden Angaben zum bestehenden und neuen Heizsystem sowie Offerten, Rechnungen oder weitere Projektnachweise verlangt.

Je nach Förderung können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die konkreten Anforderungen und bewahren Sie alle Unterlagen rund um Ihren Heizungsersatz vollständig auf.