Wärmepumpe-
Förderungen
in Österreich
2026

Förderung berechnen

Bundesförderung vorübergehend ausgeschöpft - aktuelle Situation für Wärmepumpen

Die Bundesförderung für Wärmepumpen ist derzeit pausiert, weil die Mittel der letzten Förderperiode ausgeschöpft wurden.
Landesförderungen stehen weiterhin zur Verfügung.

Ausblick: Die Bundesregierung arbeitet bereits an neuen Fördermodellen, die 2027 starten sollen – erste Informationen werden im Herbst 2026 erwartet.
Wir halten Sie selbstverständlich über alle Änderungen auf dem Laufenden.

Details erfahren

 

Übersicht Förderungen
Bundesländer

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe denken. 

Bundesland Landesförderung
Burgenland 2.000 €
Kärnten 3.000 €
Niederösterreich 0 €
Oberösterreich 1.000 €
Salzburg 3.000 €
Steiermark 0 €
Tirol 8.325 €
Vorarlberg 1.500 €
Wien 8.000 €

Landesförderungen Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

Luftwärmepumpe

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Luftwärmepumpe wird mit 100 € je kW Nennwärmeleistung gefördert. Je nach Modell beträgt die Förderung für eine GreenFOX Wärmepumpe 800 bzw. 1.000 €. Die Landesförderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.

  • Ablauf: Die Förderung ist nach Durchführung online  zu beantragen.

  • Fördervoraussetzungen:

    maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
    Kombination mit PV (mind. 3 kWp), Solar (mind. 6 m²) oder 10 Jahre Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern verwenden
    Ganzjährig bewohnt - Zweitwohnsitze und Ferienhäuser sind nicht förderbar!

In Niederösterreich gibt es keine Direktförderung für den Heizungstausch.
Im Rahmen einer Eigenheimsanierung kann der Austausch der fossilen Heizung jedoch mitgefördert werden.

Alle Details und Informationen unter: https://noe.gv.at/eigenheimsanierung

Luftwärmepumpen

Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

  • Ablauf:
    Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung
    Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung.
    Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert.
    Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung und Erhalt der Bundesförderung über den übermittelten Zugangslink.

Fördervoraussetzungen: maximale Vorlauftemperatur von 55 °C

Luftwärmepumpen

Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.

  • Ablauf:Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
  • Fördervoraussetzungen:
    Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.

    Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahre
    Max. Vorlauftemperatur von 55 °C

Wärmepumpen

Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen anerkannten Kosten. 

Wärmepumpen: 5.325 € Förderung (anerkannte Kosten = 21.300 €)

+ 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/bonus-klimafreundliches-heizsystem/

+ 750 € beim Einsatz von energieeffizienten Warmwasserbereitungssysteme (Brauchwasserwärmepumpe oder Speicher der Klasse B)
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/effiziente-warmwasserbereitung/

Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.

  • Ablauf:

    Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme

  • Fördervoraussetzungen:

    Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
    Max. Vorlauftemperatur von 50° C

Wärmepumpen

Die Basisförderung beträgt: 1.000 €
+ 500 € Bonus für den Austausch von fossilen Heizsystemen
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt

  • Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
  • Fördervoraussetzungen:

    Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
    Baurechtliche Bewilligung notwendig
    Förderbar nur, wenn es keine Nahwärme gibt bzw. diese nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage umgesetzt werden kann oder eine Berechnung durchgeführt wurde (Heizrechner: Vollkostenvergleich von Heizsystemen — Energieinstitut Vorarlberg)

Wärmepumpen

Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.

Basisbetrag für den Austausch fossiler Heizsysteme: 2.000 €

+ 500 € Sozialzuschlag (Wenn Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Haushalts von 43.000 € nicht überschritten wird)

  • Ablauf:
    Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail „post.a9-energie@bgld.gv.at“ oder per Post an:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    Spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung

  • Voraussetzungen:
    max. Vorlauftemperatur von 55° C
    Hauptwohnsitz am Projektstandort
    Inbetriebnahme der Heizung nach dem 31.12.2025

Wärmepumpen

Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.

  • Fördervoraussetzungen:

    Hauptwohnsitz am Projektstandort
    Förderberechtigt sind ausschließlich Personen, die gemäß § 11 WWFSG 1989 zum begünstigten Personenkreis zählen. (Einkommensabhängige Förderung)

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Mit dem ÖkoFEN Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt. 

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Gasheizungsverbot

Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.

Zum Gasheizungsverbot

Ölheizungsverbot

Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten. 

Zum Ölheizungsverbot

Fragen rund um mögliche Förderungen

Förderungen können - je nach Bundesländern und Regionen - stark variieren. Grundsätzlich wird der Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien unterstützt und entsprechend gefördert. So werden oftmals erneuerbare Energien (Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen), Niedrig-Emissions-Technologien (z.B. Brennwertkessel), energieeffiziente Systeme oder auch kombinierte Systeme gefördert. 

Wenn Sie Fragen zu Förderungen im Neubau haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n ÖkoFEN Ansprechpartner:in. 

Kontakt aufnehmen

Abhängig vom Bundesland und mitunter auch von der Gemeinde, in dem/r Sie wohnen, winken zusätzliche Förderungen. Auch diese sind mitunter an bestimmte Kriterien gebunden. 

Ja. Damit Bundes- sowie die jeweilige Landesförderung zum Tragen kommen, gibt es unterschiedliche Kriterien, welche das Gerät erfüllen muss. 

1. Förderhöhe variiert je nach Modell und Leistung (GreenFOX® 9/14: 800 €, GreenFOX® 13/18: 1.000 €.

2. Annahme: Für die Förderberechnung werden maximal 21.300 € an Investitionskosten berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.