Pelletheizung-
Förderungen in
Österreich 2026

Förderungen berechnen


Übersicht Förderungen
Bundesländer

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken. 

Bundesland Landesförderung
Burgenland 2.000 €
Kärnten 3.000 €
Niederösterreich 0 €
Oberösterreich 2.900 €
Salzburg 3.000 €
Steiermark 0 €
Tirol 9.000 €
Vorarlberg 3.000 €
Wien 8.000 €

Landesförderungen der Bundesländer in Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

Pelletheizungen

Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.

  • Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
  • Voraussetzungen:
    Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
    Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahren

Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden im Zuge des Heizungstausches ebenfalls gefördert.
Nähere Infos unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L128

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Pelletheizungen

Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

  • Ablauf:

Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung und Erhalt der Bundesförderung über den übermittelten Zugangslink.

Thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung/thermische-solaranlagen

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Pelletheizungen

Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen anerkannten Kosten. (Anlagen unter 50 kW)

Bei Pelletsheizungen werden maximal 24.000 € anerkannt, wodurch sich eine maximale Förderung in der Höhe von 6.000 € ergibt.

+ 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/bonus-klimafreundliches-heizsystem/

+ 750 € beim Einsatz von energieeffizienten Warmwasserbereitungssysteme (Brauchwasserwärmepumpe oder Speicher der Klasse B) https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/effiziente-warmwasserbereitung/

  • Ablauf: Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme.
  • Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.

Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.

Thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlagen/

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Pelletheizungen
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.

  • Ablauf:
    Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link.
  • Voraussetzungen:
    Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)

Thermische Solaranlagen
Die Errichtung neuer Solaranlagen wird ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm

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Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.

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Pelletheizungen 
Sonderförderaktion: gültig bis 31.12.2026

Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.

Basisbetrag für den Austausch fossiler Heizsysteme: 2.000 €
+ 500 € Sozialzuschlag (Wenn Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Haushalts von 43.000 € nicht überschritten wird)
+ 300 € Zuschlag bei Errichtung einer Biomasse Heizung + Warmwasserwärmepumpe

Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Inbetriebnahme der Heizung nach dem 31.12.2025

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Pelletheizungen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
+ 1.000 € Bonus für den Austausch von fossilen Heizsystemen
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt

Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).

Voraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
Förderbar nur, wenn es keine Nahwärme gibt bzw. diese nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage umgesetzt werden kann oder eine Berechnung durchgeführt wurde (Heizrechner: Vollkostenvergleich von Heizsystemen — Energieinstitut Vorarlberg)

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In Niederösterreich gibt es keine Direktförderung für den Heizungstausch.
Im Rahmen einer Eigenheimsanierung kann der Austausch der fossilen Heizung jedoch mitgefördert werden.

Alle Details und Informationen unter: https://noe.gv.at/eigenheimsanierung

Alle Details

Jetzt: Individuelle, maximale Förderung berechnen

Mit dem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt. 

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Gasheizungsverbot

Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.

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Ölheizungsverbot

Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten. 

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