Neue Förderungen: Jetzt bis zu 17.500 € sichern!

Pelletheizung-
Förderungen für
Österreich 2026

Förderungen berechnen

Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Pelletsheizung?

Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Auf Bundesebene gibt es dafür attraktive Förderungen von 8.500 € . Zusätzlich bieten auch die Bundesländer sowie manche Gemeinden eigene Förderprogramme an - in Kombinaton sind so bis zu 17.500 € Förderung möglich. So wird der Umstieg auf erneuerbare Energie noch leistbarer.

 

Förderung berechnen


Übersicht Förderungen
Bundesländer

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken. 

Bundes­land Förderung
Burgenland 2.000 €
Kärnten 3.000 €
Niederösterreich 0 €
Oberösterreich 2.900 €
Salzburg 3.000 €
Steiermark 0 €
Tirol 9.000 € *
Vorarlberg 3.000 €
Wien 8.000 €

Jetzt: Individuelle, maximale Förderung berechnen

Mit dem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt. 

Jetzt maximale Förderhöhe berechnen

 

"Sauber Heizen für Alle" 2026

Mit dieser Kampagne unterstützt das Bundesministerium einkommensschwache private Haushalte bei der Umstellung fossil betriebener Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizsysteme.

Alles zum Förderzuschuss

 

Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten zwei Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.

Berechtigt für eine Antragsstellung ist dabei der/die Gebäudeeigentümer:in eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches.

Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 36.180 € beim Umstieg auf eine Pelletheizung.

1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?

Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in das unterste Einkommensdrittel fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.

2. Registrierung

Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 01.01.2026 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2026 endet die Frist.

3. Durchführung einer Energieberatung

Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten und positiver Bewertung erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (inkl. Unterstützung für die Antragstellung zur Förderung).

4. Antragstellung der Förderung

Nach durchgeführter Energieberatung und Planung Ihres Projektes ist der Förderantrag online zu stellen. Dafür wird das Energieberatungsprotokoll und die jeweiligen Angebote für den Heizungstausch benötigt. Nach Prüfung des Antrags und der Unterlagen, erhalten Sie die Förderzusage und können dann mit der Umsetzung beginnen.

5.Umsetzung des Heizungstausch

Im Zeitraum von 9 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.

6. Auszahlung
Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Endabrechnung erfolgen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderung + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.

 

Gasheizungsverbot

Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.

Zum Gasheizungsverbot

Ölheizungsverbot

Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten. 

Zum Ölheizungsverbot

Landesförderungen der Bundesländer in Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

Pelletheizungen

Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.

  • Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
  • Voraussetzungen:
    Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
    Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahren

Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden im Zuge des Heizungstausches ebenfalls gefördert.
Nähere Infos unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L128

Pelletheizungen

Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.

  • Ablauf:

Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung und Erhalt der Bundesförderung über den übermittelten Zugangslink.

Thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung/thermische-solaranlagen

Pelletheizungen

Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen anerkannten Kosten. (Anlagen unter 50 kW)

Bei Pelletsheizungen werden maximal 24.000 € anerkannt, wodurch sich eine maximale Förderung in der Höhe von 6.000 € ergibt.

+ 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/bonus-klimafreundliches-heizsystem/

  • Ablauf: Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme.
  • Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.

Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.

Thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlagen/

 

Pelletheizungen
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.

  • Ablauf:
    Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link.
  • Voraussetzungen:
    Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)

Thermische Solaranlagen
Die Errichtung neuer Solaranlagen wird ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm

Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.

Pelletheizungen 
Sonderförderaktion: gültig bis 31.12.2026

Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.

Basisbetrag für den Austausch fossiler Heizsysteme: 2.000 €
+ 500 € Sozialzuschlag (Wenn Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Haushalts von 43.000 € nicht überschritten wird)
+ 300 € Zuschlag bei Errichtung einer Biomasse Heizung + Warmwasserwärmepumpe

Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Inbetriebnahme der Heizung nach dem 31.12.2025

Pelletheizungen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
+ 1.000 € Bonus für den Austausch von fossilen Heizsystemen
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt

Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).

Vorraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
Förderbar nur, wenn es keine Nahwärme gibt bzw. diese nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage umgesetzt werden kann oder eine Berechnung durchgeführt wurde (Heizrechner: Vollkostenvergleich von Heizsystemen — Energieinstitut Vorarlberg)

*Annahme: Für die Förderberechnung werden maximal 24.000 € an Investitionskosten berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.