Neue Förderungen: Jetzt bis zu 17.500 € sichern!
Pelletheizung-
Förderungen für
Österreich 2026
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Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Pelletsheizung?
Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Auf Bundesebene gibt es dafür attraktive Förderungen von 8.500 € . Zusätzlich bieten auch die Bundesländer sowie manche Gemeinden eigene Förderprogramme an - in Kombinaton sind so bis zu 17.500 € Förderung möglich. So wird der Umstieg auf erneuerbare Energie noch leistbarer.
Übersicht Förderungen
Bundesländer
Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken.
| Bundesland | Förderung |
|---|---|
| Burgenland | 2.000 € |
| Kärnten | 3.000 € |
| Niederösterreich | 0 € |
| Oberösterreich | 2.900 € |
| Salzburg | 3.000 € |
| Steiermark | 0 € |
| Tirol | 9.000 € * |
| Vorarlberg | 3.000 € |
| Wien | 8.000 € |
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Mit dem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt.
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Landesförderungen der Bundesländer in Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.
- Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
- Voraussetzungen:
Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahren
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden im Zuge des Heizungstausches ebenfalls gefördert.
Nähere Infos unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L128
Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
- Ablauf:
Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung und Erhalt der Bundesförderung über den übermittelten Zugangslink.
Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung/thermische-solaranlagen
Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen anerkannten Kosten. (Anlagen unter 50 kW)
Bei Pelletsheizungen werden maximal 24.000 € anerkannt, wodurch sich eine maximale Förderung in der Höhe von 6.000 € ergibt.
+ 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/bonus-klimafreundliches-heizsystem/
- Ablauf: Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme.
- Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlagen/
Pelletheizungen
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.
- Ablauf:
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link. - Voraussetzungen:
Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)
Thermische Solaranlagen
Die Errichtung neuer Solaranlagen wird ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm
Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
- Ablauf: Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: https://www.wien.gv.at/amtswege/errichtung-umstellung-nachruestung-heizanlagen-foerderungsantrag#allgemeine-informationen
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Rechnungsdatum darf max. 6 Monate alt sein. - Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Förderberechtigt sind ausschließlich Personen, die gemäß § 11 WWFSG 1989 zum begünstigten Personenkreis zählen. (Einkommensabhängige Förderung)
Pelletheizungen
Sonderförderaktion: gültig bis 31.12.2026
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.
Basisbetrag für den Austausch fossiler Heizsysteme: 2.000 €
+ 500 € Sozialzuschlag (Wenn Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Haushalts von 43.000 € nicht überschritten wird)
+ 300 € Zuschlag bei Errichtung einer Biomasse Heizung + Warmwasserwärmepumpe
Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Inbetriebnahme der Heizung nach dem 31.12.2025
Pelletheizungen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
+ 1.000 € Bonus für den Austausch von fossilen Heizsystemen
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
Vorraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
Förderbar nur, wenn es keine Nahwärme gibt bzw. diese nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage umgesetzt werden kann oder eine Berechnung durchgeführt wurde (Heizrechner: Vollkostenvergleich von Heizsystemen — Energieinstitut Vorarlberg)
*Annahme: Für die Förderberechnung werden maximal 24.000 € an Investitionskosten berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.
